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FC Bayern: Die Vertragsklausel-Frage – Durfte Manuel Neuer Skitourengehen?


Bayern-Star fällt in Rückrunde aus
Die Vertragsklausel-Frage von Manuel Neuer

Von dpa, t-online, MEM

Aktualisiert am 11.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Manuel Neuer: Ein Unterschenkelbruch zwingt ihn zur Rückrunden-Pause.Vergrößern des BildesManuel Neuer: Ein Unterschenkelbruch zwingt ihn zur Rückrunden-Pause. (Quelle: IMAGO/Revierfoto)
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Manuel Neuer wird den Bayern wegen eines Unterschenkelbruchs die komplette Rückrunde fehlen. Der Unfall passierte beim Skitourengehen. Durfte das der Torhüter überhaupt?

Eine Nachricht, die bei den Fans des FC Bayern München für Entsetzen sorgte: Manuel Neuer fehlt dem deutschen Rekordmeister die komplette Rückrunde. Grund dafür: Ein Unterschenkelbruch, den er sich beim Skitourengehen im Urlaub zuzog. Seit Bekanntwerden des prominenten Ausfalls steht auch die Frage im Raum, welchen Sportarten Fußballprofis in ihrer Freizeit nachgehen dürfen.

Wie die "Bild" schreibt, steht in den Verträgen der Bayern-Spieler, dass diese keine gefährlichen Sportarten ausüben dürften. Ob Skitourengehen dazu gehört, ist jedoch nicht klar. Dabei handelt es sich um eine Aktivität abseits der Piste. Ein Berg wird auf Skiern bestiegen, bevor man mit diesen ins Tal abfährt.

"Manche Spieler beim FC Bayern hatten das im Vertrag"

Der frühere Bayern-Profi Michael Ballack (2002 bis 2006) erklärt bei "MagentaTV": "Es ist immer blöd, wenn du im Urlaub abschalten möchtest und dann passiert etwas. Für die Bayern ist das ein herber Verlust. Das bringt die Verantwortlichen der Bayern zum Nachdenken." Auf die Frage, ob Skifahren in die Zeit eines aktiven Fußballprofis gehört, sagt der frühere deutsche Nationalspieler: "Manche Spieler beim FC Bayern hatten das auch im Vertrag drin. Ich habe das vergessen. Ich bin auch gerne Ski gefahren, aber man muss damit verantwortlich umgehen. Es ist einfach Pech."

Zudem berichtet die "Bild" weiter, dass Neuer keine Ski-Klausel in seinem Arbeitspapier hat und somit eine solche Aktivität auch nicht beim Klub melden muss. Der Torhüter dürfte unter diesen Bedingungen also Skifahren.

Klauseln häufig nicht wirksam gewesen

Die Bayern reagierten auf den Unfall des Keepers mit Bedauern. Zu einer Klausel fiel jedoch kein Wort. So sagte der Vorstandsvorsitzende Oliver Kahn: "Die Nachricht von Manuels Verletzung hat uns alle schockiert. Wir werden ihm zur Seite stehen und ihn auf seinem Weg zu seinem Comeback begleiten." Auch Sportvorstand Hasan Salihamidzic sagte: "Dass Manuel so einen Unfall hatte, ist fürchterlich und natürlich sind alle unsere Gedanken bei ihm. Ich habe gestern und heute mit ihm gesprochen, die OP verlief bestmöglich. Manuel wird jede Unterstützung erhalten."

Ein Profisportler muss laut den Sportrechtlern Christoph Schickhardt und Hanns-Uwe Richter keine rechtlichen Konsequenzen durch seinen Klub befürchten, wenn er sich bei einer Tätigkeit verletzt, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit seinem Beruf steht. "Oberstes Prinzip in der Rechtsprechung ist: Einen Arbeitgeber geht es nichts an, was ein Arbeitnehmer im Urlaub macht", sagte Schickhardt der Deutschen Presse-Agentur. Er erklärte weiter, es habe zwar früher in den Verträgen von Profisportlern Klauseln zum Freizeitverhalten gegeben. Die seien aber häufig nicht wirksam gewesen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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