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Heinz Müller bezeichnet Tuchel als "Diktator": " Mobbing hoch zehn"


Mobbing-Vorwürfe
Ex-FSV-Keeper Müller "Tuchel ist ein Diktator"

Von t-online
Aktualisiert am 30.03.2015Lesedauer: 2 Min.
Torwart Heinz Müller (li.) lässt kein gutes Haar an seinem ehemaligen Trainer Thomas Tuchel.Vergrößern des Bildes
Torwart Heinz Müller (li.) lässt kein gutes Haar an seinem ehemaligen Trainer Thomas Tuchel. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)

Während der FSV Mainz 05 in sportlicher Hinsicht mit dem neuen Trainer Martin Schmidt in ruhigere Fahrwasser kommt, sorgt der ehemalige 05-Torwart Heinz Müller weiter für Unruhe außerhalb des Platzes. Nachdem die Klage gegen seinen Ex-Klub am Arbeitsgericht Mainz Erfolg hatte und in der vergangenen Woche hohe Wellen geschlagen hatte, schießt der 36-Jährige im Interview mit dem Fachmagazin "kicker" nun gegen seinen ehemaligen Trainer Thomas Tuchel. "Er ist ein Diktator. Was er mit mir gemacht hat, war Mobbing hoch zehn", sagt Müller.

Tuchel habe ihn damals vor der gesamten Mannschaft beleidigt. Unter anderem habe der Trainer ihm ins Gesicht gesagt: "Geh' zum Manager und lass dich ausbezahlen." Er werde unter Tuchel ab sofort "weder die Nummer 1, noch die Nummer 2, die Nummer 3 oder die Nummer 4 mehr sein".

Müller und Tuchel waren gemeinsam von 2009 bis 2014 bei den Rheinhessen unter Vertrag. Der Torwart war lange die Nummer 1 der Mainzer, doch nach einigen Querelen war das Tischtuch zwischen den beiden im Winter 2014 zerrissen. Müller wurde zu den 05-Amateuren abgeschoben. Entsetzt war Müller am ersten Trainingstag nach der Winterpause, als er in die Umkleidekabine kam. "Der Spind war ausgeräumt, sogar die Bilder meiner Kinder waren rausgerissen und in eine Kiste geworfen, die neben der Toilette stand", schildert Müller die Ereignisse.

Müller: "Mir ging es niemals um ein Grundsatzurteil"

Nach seiner Degradierung und dem Ablauf seines Kontrakts hatte Müller auf "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" geklagt und bekam in der vergangenen Woche recht. "Mir ging es niemals und geht es auch heute nicht um ein Grundsatzurteil", sagte Müller.

Die Klage ging ursprünglich auf eine Forderung nach Prämienzahlungen in Höhe von 200.000 Euro und eine Vertragsverlängerung für die Saison 2014/15 zurück. Die Zahlungen und Verlängerung hatten die Mainzer abgewiesen und auch einen Vergleich lediglich über eine Zahlung ausgeschlagen.

Vereine hoffen auf das Bundesarbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Mainz hatte das Urteil im Fall Müller mit einer Berufung auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge erklärt. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: Entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt", sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa.

Die Höchstbefristungsdauer war im Fall Müller bereits überschritten, weil der Torwart bei den 05ern zuvor schon einmal einen Dreijahresvertrag von 2009 bis 2012 unterschrieben hatte. "Einen Sachgrund haben wir auch nicht für gegeben erachtet", betonte Lippa. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", heißt es in der Erklärung des Gerichts. Da die Mainzer Berufung gegen das Urteil eingelegt haben, ist es noch nicht rechtskräftig. Sollte das Bundesarbeitsgericht die Auffassung der Mainzer Richterin teilen, befürchten die Vereine, Spieler im Extremfall bis zum Rentenalter auf der Gehaltsliste führen zu müssen.

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