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Uli Hoeneß beantragt Haftentlassung: Im März schon frei?


Schon bald auf Bewährung?
"Bild": Hoeneß stellt Antrag auf Haftentlassung

Von t-online
Aktualisiert am 03.11.2015Lesedauer: 1 Min.
Uli Hoeneß könnte im März 2016 ein freier Mann sein.Vergrößern des BildesUli Hoeneß könnte im März 2016 ein freier Mann sein. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Uli Hoeneß soll nach Informationen der "Bild"-Zeitung einen Antrag auf Gewährung der Halbstrafe gestellt haben. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, wäre der wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteile ehemalige Präsident des FC Bayern ab dem 2. März 2016 auf Bewährung frei.

Die Halbstrafe ist im Strafgesetzbuch unter Paragraph 57 Absatz 2 geregelt und erlaubt es, die Hälfte einer Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um die erste Straftat der Verurteilten handelt und die Sozialprognose positiv ausfallen muss.

Steuerschuld komplett beglichen

Hoeneß ist derzeit Freigänger und arbeitet tagsüber in der Nachwuchsabteilung des deutschen Rekordmeisters. An mindestens fünf Tagen der Woche muss er aber nach wie vor im Gefängnis schlafen.

Seine Steuerschulden hat der 63-Jährige inzwischen komplett beglichen. Rund 50 Millionen Euro hat Hoeneß ans Finanzamt Miesbach überwiesen. Dabei handelt es sich um etwa 30 Millionen Euro nachbezahlte Steuern, rund 17 Millionen Euro Zinsen und drei Millionen Euro Kirchensteuer.

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