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BGH-Urteil: Fußball-Krawallmacher haften für Strafen


Fanorganisation kritisiert Urteil
BGH: Krawallmacher haften für Verbandsstrafen

Von sid, dpa, t-online
Aktualisiert am 22.09.2016Lesedauer: 2 Min.
Könnte demnächst teuer für die Verursacher werden: Pyrotechnik im Fanblock des 1. FC Köln.Vergrößern des BildesKönnte demnächst teuer für die Verursacher werden: Pyrotechnik im Fanblock des 1. FC Köln. (Quelle: Eduard Bopp/imago-images-bilder)

Fußball-Klubs können künftig Fans in Regress nehmen, wenn sie zum Beispiel durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte eine Schadensersatzpflicht fest.

Der 1. FC Köln hatte den BGH angerufen, um ein Vorkommnis vom 9. Februar 2014 im Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn zu klären. Durch das Werfen eines Knallkörpers waren sieben Personen im RheinEnergie-Stadion verletzt worden. Der Verein bezahlte eine Geldstrafe aufgrund des Urteils des DFB-Sportgerichts und verlangte vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro.

Der BGH hat den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft. Es geht dann um die Feststellung der Höhe der Regressforderung.

"Wichtiges Signal für die Sicherheit"

"Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Klub die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben", sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln: "Das ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren."

Das DFB-Sportgericht hatte eine Geldstrafe von insgesamt 50.000 Euro sowie Bewährungsauflagen verhängt und weitere 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen dienen.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegegen, das Oberlandesgericht hatte indes in der Berufung die Klage abgewiesen. Somit war der BGH am Zug.

Polizei-Gewerkschaft reagiert positiv

"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören", hieß es in der Urteilsbegründung, "verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen." Dies gelte auch für dem Verein auferlegten Geldbußen durch den DFB.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte äußerst positiv auf das Urteil. "Knallkörper und Bengalos sind gefährliche Gegenstände, die in Fußballstadien nichts zu suchen haben.

Fanorganisation kritisiert BGH-Urteil

Indes kritisierte der Fan-Zusammenschluss "Unsere Kurve" das Urteil. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", sagte Sprecher Jochen Grotepaß. Man habe nach der Entscheidung deutlichen Gesprächsbedarf mit dem DFB und der DFL.

Die Organisation kündigte an, politisch gegen das Urteil vorzugehen. Auch über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht werde man nachdenken, erklärte Rainer Vollmer, ein weiterer Sprecher der Organisation. Er sagte: "Wir sind überhaupt nicht einverstanden mit diesem Urteil."

Keine Unterschiede zwischen den Strafen

Der Zusammenschluss kritisiert vor allem, dass zwischen den Strafen keine Unterschiede gemacht werden. "Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, müssen Täter ermittelt und bestraft werden", sagte Vollmer. Ob dies für kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei für ihn zu hinterfragen. "Es ist die Schwierigkeit, dort eine Grenze zu ziehen", erklärte Vollmer.

Bislang blieben Vereine auf den Strafzahlungen sitzen, die ihnen die Sportgerichte auferlegt hatten, wenn eigene Anhänger vorsätzlich zündelten", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow: "Fußballchaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse."

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