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Rechtsstreit - DFL-Chef: Urteil über Polizeikosten geht über Fußball hinaus


DFL-Chef: Urteil über Polizeikosten geht über Fußball hinaus

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2019Lesedauer: 1 Min.
DFL-Präsident Reinhard Rauball.Vergrößern des BildesDFL-Präsident Reinhard Rauball. (Quelle: Soeren Stache./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Bedeutung der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beteiligung von Vereinen und der Deutschen Fußball Liga an den Polizeikosten bei Fußballspielen geht nach Ansicht von DFL-Präsident Reinhard Rauball über den Fußball hinaus.

"Es ist schon ein grundsätzliches Rechtsproblem: Worauf hat eine Gesellschaft im privaten Bereich Anspruch, wofür kann sie umgekehrt aber auch in Anspruch genommen werden? Und wie ist das vereinbar mit dem Gewaltmonopol des Staates?", sagte er im Interview der "Süddeutschen Zeitung".

Am kommenden Dienstag wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz über den Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und der DFL verhandelt. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung beigemessen. Die Hansestadt hatte nach einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV 2015 der DFL eine Gebührenrechnung von mehr als 425.000 Euro gestellt. Die DFL ist unter anderem für die Organisation und Vermarktung des deutschen Profifußballs zuständig.

Der Liga-Dachverband klagte gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Bremen und bekam in erster Instanz Recht. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Gebührenforderungen des Bundeslandes in einer Berufungsverhandlung im Februar 2018 jedoch für rechtens. Was das Land Bremen mache, sei seines Erachtens "eine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", meinte Jurist Rauball. "Wir halten das Bremer Gesetz für verfassungswidrig - und die bislang ergangenen Gebührenbescheide für rechtswidrig." Es gehe aber natürlich auch ums Geld. "Wenn Bremen sich durchsetzen sollte und andere Bundesländer dem folgen sollten - was ich nicht glaube, aber auch nicht ausschließen kann - dann reden wir von einem erheblichen zweistelligen Millionenbetrag jährlich."

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