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"Shiny Flakes" aus Netflix-Serie: Maximilian Schmidt zu Haftstrafe verurteilt


Erneute Haftstrafe für "Shiny Flakes"
Star aus Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" verurteilt

Von t-online, afp, jdo

Aktualisiert am 18.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Angeklagter Maximilian Schmidt zusammen mit seinen Anwälten zu Prozessauftakt.Vergrößern des BildesMaximilian Schmidt beim Prozessauftakt im Januar 2023. (Quelle: Christian Gesellmann)
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Das Gericht hat den als "Kinderzimmerdealer" bekannt gewordenen Straftäter Maximilian Schmidt erneut verurteilt. Er muss ein weiteres Mal ins Gefängnis.

Seine kriminelle Geschichte machte ihn weltberühmt und lieferte die Vorlage für die erfolgreiche Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)". In der Netflix-Doku "The Teenage Drug Lord" erzählte Maximilian Schmidt selbst, wie er jahrelang aus seinem Kinderzimmer heraus Drogen verkauft hatte. Etwa eine Tonne im Gesamtwert von mehr als vier Millionen Euro wurde über die von ihm gestartete Handelsbörse namens "Shiny Flakes" im Darknet vertrieben.

2015 wurde der damals 20-Jährige zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt, kam nach etwas mehr als der Hälfte auf Bewährung frei. Nun ist Maximilian Schmidt erneut im Zusammenhang mit Drogendelikten verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gegen ihn.

Neuer Drogenshop nach Gefängnisstrafe

Ein Mitangeklagter, der bereits wegen Drogendelikten in Haft sitzt, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten. Die beiden Männer hatten sich 2018 im offenen Vollzug kennengelernt, wo sie den neuen Drogenshop geplant haben sollen. Sie sollen über die Website www.candylove.to von Leipzig aus einen Onlinehandel mit Drogen betrieben und unter anderem Haschisch, Kokain, Amphetaminen und Ecstasy in großen Mengen vertrieben haben.

Die Anklage lautete: Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln oder Beihilfe dazu. Der Vorwurf, als Bande gehandelt zu haben, hat sich laut Gericht nicht bestätigt. Zwei weitere Helfer wurden zu einer Geld- beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein mitangeklagter Anwalt wurde freigesprochen. Der 28-jährige Maximilian Schmidt soll vor allem das technische Knowhow beigesteuert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur afp
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