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Überholen mit dem Auto: Gilt der Abstand zum Radler oder zur Markierung?


Überholen mit dem Auto
Gilt der Abstand zum Radler oder zur Markierung?

Von dpa
11.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Innerorts müssen Autos beim Überholen eines Fahrradfahrers mindestens 1,50 Meter Abstand halten.Vergrößern des BildesInnerorts müssen Autos beim Überholen eines Fahrradfahrers mindestens 1,50 Meter Abstand halten. (Quelle: Kirsten Neumann/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Minimum 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts - so viel müssen Sie mit Ihrem Kfz mindestens beim Überholen von Radlern einhalten.

Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen - und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen. Das teilte der Auto Club Europa (ACE) mit.

Seit Ende April gilt für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 5, Absatz 4) ein genau in Metern ausformulierter Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen.

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