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Stolperfalle E-Tretroller: Wie Sie sehbehinderten Menschen nach einem Unfall helfen


Stolperfalle E-Tretroller
Wie Sie sehbehinderten Menschen nach einem Unfall helfen

Von dpa
15.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Wer seinen E-Tretroller nicht richtig abstellt, sorgt auf dem Gehweg für vermeidbare Hindernisse.Vergrößern des BildesWer seinen E-Tretroller nicht richtig abstellt, sorgt auf dem Gehweg für vermeidbare Hindernisse. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Elektrische Tretroller gehören in vielen Städten zum Alltag - Unfälle inklusive. Dabei muss es nicht immer gleich ein direkter Aufprallunfall sein. Auch ein nicht ordnungsgemäß abgestellter Roller kann zur Stolperfalle werden und einen gefährlichen Sturz nach sich ziehen.

Blinde und sehbehinderte Menschen sind hier besonders gefährdet. Die Frage der Haftung sei in diesen Fällen meist hochproblematisch. Das erklärt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gemeinsam mit anderen Selbsthilfeorganisationen in einer Pressemitteilung. Bei Verletzungen oder Sachschäden sollte deshalb unbedingt die Polizei solche Unfälle aufnehmen.

Bevor die eintrifft, könnten Passanten den blinden und sehbehinderten Opfern zudem neben Erster Hilfe auch andere Unterstützung anbieten, so ein DBSV-Sprecher. Etwa, indem sie per Handy aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle und vom Versicherungskennzeichen des Rollers machen. Die Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls gesichert werden.

Aber auch Menschen ohne Seheinschränkung kann man Unterstützung in solchen Fällen anbieten. Nicht jeder hat vielleicht gerade ein Handy für Aufnahmen parat oder denkt in der Aufregung daran, Fotos zu machen. Von der Polizei sollten sich Betroffene dann auf jeden Fall das Aktenzeichen, die Tagebuch-Nummer und den Namen des aufnehmenden Beamten geben lassen. Körper- und Sachschäden können im Anschluss durch Atteste oder Gutachten dokumentiert werden. Sachschäden lassen sich durch Reparatur- oder Kaufrechnungen belegen.

Weitere Infos gibt eine gemeinschaftlicheAktionsseitedes DBSV, des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und der Pro Retina Deutschland. Am 15. Oktober findet der Internationale Tag des weißen Stockes als Aktionstag der sehbehinderten und blinden Menschen statt.

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