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Bundestag beschließt Rechtsrahmen für autonomes Fahren


Rechtsrahmen beschlossen
Bundestag gibt Vorgaben für autonomes Fahren

Von dpa
30.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Autonomes Fahren ist ein Kernthema der zukünftigen Mobilität.Vergrößern des BildesAutonomes Fahren ist ein Kernthema der zukünftigen Mobilität. (Quelle: dpa-bilder)
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Autonomes Fahren ist neben alternativen Antrieben das wichtigste Thema der zukünftigen Mobilität. Nun hat der Bundestag den Rechtsrahmen für die Computerpiloten beschlossen.

In Autos auf deutschen Straßen sollen Computer künftig Fahrfunktionen übernehmen dürfen – der Mensch am Steuer muss aber immer wieder eingreifen können.

Bundestag will, dass der Mensch jederzeit eingreifen kann

Die Systeme müssten jederzeit zu übersteuern oder zu deaktivieren sein, heißt es in einem Gesetz, das der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat. Die Regeln für autonomes Fahren müssen noch durch den Bundesrat.

Lockerung des Handy-Verbots durch Fahrassistenten

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte: "Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken."

Bundestag: Autos sollen eine Blackbox erhalten

Die "Rückübernahme" des Lenkrads wird dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn die automatisierte Fahrfunktion gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen. Für Nachweise in Zweifelsfällen muss das automatisierte Fahrzeug einen Datenspeicher haben – ähnlich der "Blackbox" bei Flugzeugen.

Bundestag fordert Ton- oder Lichtsignale

Das Parlament konkretisierte die zunächst vorgesehene Vorgabe, dass Fahrer "rechtzeitig" zum Beispiel durch ein Ton- oder Lichtsignal aufgefordert werden müssen, wieder selbst zu fahren. Nun müssen die Systeme dies "mit ausreichender Zeitreserve" vor Abgabe der Steuerung signalisieren.

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