So verhalten Sie sich bei einem Unfall auf der Autobahn richtig

Bei einem Autounfall ist schnelles und richtiges Handeln angesagt. Was Sie tun sollten, wenn es bei Ihnen kracht oder Sie als Erster eine Unfallstelle erreichen und Erste Hilfe leisten mΓΌssen.
Autounfall: KΓΌhlen Kopf bewahren und Warnblinklicht einschalten
Etwa 2,5 Millionen registrierte VerkehrsunfΓ€lle gab es 2015 laut Statistischem Bundesamt. Bei einem Unfall im FlieΓverkehr ist schnelles und richtiges Handeln das A und O. Der ADAC rΓ€t: Beachten Sie zuerst die eigene Sicherheit! Vor dem Halten Ihres Pkw auf dem Stand- oder Seitenstreifen ist das Einschalten der Warnblinkanlage wichtig. So erkennen alle anderen Verkehrsteilnehmer Ihre brenzlige Situation und passen sich dieser durch eine gemΓ€Γigtere und ruhigere Fahrweise an.
Unfall auf der Autobahn: Warnweste anziehen und Verkehr beobachten
Nach dem Halten auf dem Seitenstreifen sollten Sie vor dem Absichern der Unfallstelle in jedem Fall sofort Ihre Warnweste anziehen, damit Sie von den anderen Verkehrsteilnehmern nach dem Aussteigen direkt registriert werden. Lagern Sie die Warnweste daher nicht im Kofferraum, sondern griffbereit in unmittelbarer Reichweite des Cockpits. Sind Sie mit mehreren Insassen unterwegs, sollten Sie ausreichend Sicherheitswesten zur VerfΓΌgung haben. Nach dem Anlegen gilt es dann, den nachfolgenden Verkehr aufmerksam zu beobachten. Schalten Sie bei Dunkelheit die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht aus.
Vor dem Absichern der Unfallstelle β Wo steige ich aus?
Jetzt geht es darum, mΓΆglichst rasch die Unfallstelle abzusichern. Besonders auf der Autobahn ist langes Verweilen im Pkw gefΓ€hrlich. Steigen Sie auf dem Standstreifen aber nicht auf der Fahrerseite aus, sondern rutschen Sie auf den Beifahrersitz und verlassen das Auto auf der fΓΌr Sie sicheren Seite. Begeben Sie sich anschlieΓend rasch hinter die Leitplanke, wo sie sofort mit dem Aufbau des Warndreiecks beginnen sollten.
Unfallstelle absichern: Die richtige Entfernung des Warndreiecks
Nun kann das Warndreieck aufgestellt werden, um den weiteren Verkehr auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen. Tragen Sie das Warnsignal dabei gut sichtbar vor sich her. Den richtigen Abstand des Warndreiecks zur Unfallstelle kΓΆnnen Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Ort des Unfalls | Abstand |
---|---|
Autobahn | mindestens 150 m |
LandstraΓe | 100 m |
im Ort | 50 m |
Die Polizei Niedersachsen empfiehlt fΓΌr die Unfallabsicherung sogar einen Abstand von 200 Metern und idealerweise zusΓ€tzlich gelbe Blinkleuchten. Bei einer Kurve oder Bergkuppe sollte das Warndreieck davor aufgestellt werden. Wichtig ist die FunktionsfΓ€higkeit des Warndreiecks. So sollte es stabil genug sein, um vom Fahrtwind der anderen Autos nicht umzufallen. ΓberprΓΌfen Sie daher fΓΌr den Fall der FΓ€lle schon im Vorfeld, ob das Warndreieck in Ihrem Auto noch seinen Zweck erfΓΌllt.
Unfallstelle gesichert: Rufen Sie jetzt Hilfe
Ob auf der SchnellstraΓe oder in der Stadt, erst nach der Absicherung der Unfallstelle kann Hilfe gerufen und bei Verletzten "Erste Hilfe" geleistet werden. Rufen Sie, falls nΓΆtig, einen Krankenwagen (112) und die Polizei (110). Entweder mit einer nahegelegenen NotrufsΓ€ule oder dem Handy. Der Anrufer sollte sich dabei mΓΆglichst ruhig verhalten und wichtige Informationen, wie Fahrtrichtung und Streckenkilometer, durchgeben.
Auf Hilfe warten β Sicherheitsabstand zur Unfallstelle
Beim Warten auf Hilfe rΓ€t der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes dazu, einen ausreichenden Abstand vom Unfallfahrzeug einzuhalten. In der Regel stehen bei BlechschΓ€den die Pkw dicht neben dem StraΓenverkehr. Da wΓ€re es viel zu gefΓ€hrlich, im Auto zu bleiben. Beim Unfall auf der Autobahn sollten alle Beteiligten einige Meter hinter der Leitplanke auf die Polizei warten. Ist der Unfall innerorts oder auf der LandstraΓe passiert, kann zusΓ€tzlich der Kofferraum weit geΓΆffnet werden. So erkennt der nachfolgende Verkehr die Situation wesentlich schneller.
Beweise sichern
Ist die Sache eindeutig, muss die Fahrbahn mΓΆglichst schnell gerΓ€umt werden, damit der Verkehr flieΓen kann. Besonders bei kleineren UnfΓ€llen, wie BagatellunfΓ€llen, gibt es keinen Grund, die StraΓe zu blockieren, bis die Polizei eintrifft. Wer sich daran nicht hΓ€lt, muss sogar mit einer GeldbuΓe rechnen, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt fΓΌr Verkehrsrecht aus Neuss.
Zuvor jedoch gilt es, Fotos zu machen, die den Unfall gut aus verschiedenen Perspektiven dokumentieren. Hilfreich fΓΌr das Unfallprotokoll: die Positionen der Fahrzeuge durch Kreide zu umreiΓen, bevor sie weggefahren werden.
Zu diesem Protokoll gehΓΆren die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie die Namen und Adressen der FahrzeugfΓΌhrer. Am besten eigne sich dafΓΌr der europΓ€ische Unfallbericht, der bei nahezu allen Versicherungen und Automobilclubs erhΓ€ltlich ist und heruntergeladen werden kΓΆnnen.
Was hingegen nicht ins Protokoll gehΓΆrt, ist das SchuldeingestΓ€ndnis eines der Unfallbeteiligten. Manchmal stellt sich im Nachhinein durch ein Gutachten heraus, dass der Unfall sich anders ereignet hat, als die Beteiligten es in dem Moment wahrnahmen. Auch die Versicherungsdaten seien nicht entscheidend fΓΌr den Unfallbericht, da diese auch spΓ€ter ΓΌber das Kennzeichen ermittelt werden kΓΆnnten. Wenn mΓΆglich sollten auch Zeugen benannt werden.
Wer zahlt den Schaden?
Welche Versicherung fΓΌr welchen Schaden aufkommt, ist bei einem unstrittigen Unfallereignis eindeutig: Den Schaden des Unfallgegners ΓΌbernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kosten fΓΌr die Reparatur am eigenen Auto ΓΌbernimmt die Vollkaskoversicherung. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzΓΌglich des Restwerts des Fahrzeugs.
Die Frage, wer einen Gutachter zur Bewertung des Unfallschadens bestellt, hΓ€ngt von der Schuldfrage ab. Ist der Unfallverursacher kaskoversichert, bekommt von seiner Versicherung einen Gutachter oder eine bestimmte Werkstatt fΓΌr die Bewertung und Reparatur des Schadens benannt.
Wer selbst GeschΓ€digter ist, hat Anspruch auf den Gutachter seiner Wahl. Das von einem SachverstΓ€ndigen erstellte Schadengutachten dient als Grundlage fΓΌr die Regulierung. Um hier nicht auf mΓΆgliche AnsprΓΌche zu verzichten, sollte ein Autofahrer nach einem Unfall sich nicht vorschnell mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Kontaktieren Sie am besten erst einmal die eigene Versicherung. Diese nimmt unter UmstΓ€nden auch Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf.
Die Checkliste: Das ist zu tun bei einem Unfall
1. Warnblinkanlage einschalten
2. Warnweste anlegen und Verkehr beobachten
3. Vorsichtig je nach Situation und Unfallort auf der Fahrer- oder Beifahrerseite aussteigen
4. Warndreieck aufbauen und in richtiger Entfernung vom Unfallort aufstellen β auf der Autobahn mindestens 150 Meter, AuΓerorts 100 Meter, Innerorts 50 Meter
5. Hilfe rufen β Rettungsdienst 112 oder Polizei 110 β und unmittelbar Erste Hilfe leisten
6. Beim Warten auf Hilfe β falls mΓΆglich β einen ausreichenden Abstand vom Unfallfahrzeug einhalten
- eigene Recherche