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Beleidigung Im Straßenverkehr: So teuer wird es


"Alte Sau" und "Dumme Kuh"
So teuer werden Beleidigungen am Steuer

Von dpa, ccn

Aktualisiert am 14.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Wut am Steuer: Vermeiden Sie dennoch Beschimpfungen und wüste Gesten, denn sie können unter Umständen sehr teuer werden.Vergrößern des BildesWut am Steuer: Vermeiden Sie dennoch Beschimpfungen und wüste Gesten, denn sie können unter Umständen sehr teuer werden. (Quelle: Christin Klose/dpa)
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Es sind schnell ein paar Tausender: Ein Kraftausdruck im Straßenverkehr kann richtig ins Geld gehen. So kommen Sie als Opfer einer Beleidigung an Ihr Recht.

Lange Staus, volle Straßen oder zugeparkte Fahrradwege – es gibt viele Gründe, warum der Ton im Straßenverkehr zusehends rauer wird und die Nerven immer öfter blank liegen.

Kraftausdrücke wie "Idiot", "blöde Kuh" oder "Arschloch" wechseln da schnell die Seiten. "Gerade bei Autofahrern sinkt die Hemmschwelle schnell", sagt Philipp Sander vom Automobilclub Mobil in Deutschland. Geschützt im eigenen Fahrzeug sei die Distanz zum Gegenüber größer: "Was man jemandem persönlich wohl eher selten sagen würde, rutscht hinter geschlossenen Autotüren wesentlich leichter heraus."

Doch was dem Autofahrer vielleicht schon an der nächsten Ecke leidtun könnte, wenn der Verkehr wieder rollt, kann ein böses Nachspiel haben.

"Es handelt sich in allen Fällen um Beleidigungen", sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, "und dabei ist es auch unerheblich, ob diese Äußerung schriftlich, mündlich, bildlich oder durch schlüssige Handlungen erfolgt ist." Das Zeigen des Mittelfingers erfülle den Tatbestand der Beleidigung dabei ebenso wie der "Vogel" oder eine herausgestreckte Zunge.

Allerdings: Eine Beleidigung ist keine Ordnungswidrigkeit. Um für die unflätigen Äußerungen bestraft zu werden, ist es notwendig, dass die Gegenseite Anzeige erstattet. "Eine Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt, das bedeutet: Bei der Polizei muss ein Strafantrag gestellt werden", erklärt Mielchen.

Bei Beleidigungen Beweise sammeln

Problematisch jedoch sei mitunter die Beweisführung, wenn Aussage gegen Aussage stehe. Staatsanwaltschaft und Gericht würden dann aber eher dazu neigen, dem Beleidigten zu glauben. Dem Beleidiger hingegen werde eher ein Interesse an falschen Schutzbehauptungen unterstellt. Zudem werden für die Strafanzeige die Personendaten benötigt. Die aber werde der Beleidigende meist nicht freiwillig preisgeben.

Daher in jedem Fall wichtig: das Kennzeichen notieren und möglichst auch Zeugen benennen. Eine andere Möglichkeit sind Beweisfotos oder -videos mit dem Smartphone. Hier jedoch warnt Mielchen: Grundsätzlich verstoße die Anfertigung von Fotos oder Videos ohne Einwilligung des Täters gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Aber nicht in jedem Fall sind solche Aufnahmen unzulässig: Anlassbezogen seien sie vielfach erlaubt. Hier komme es immer auf den Einzelfall an, und es müssten die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.

Geldstrafen: Das kostet Beleidigung im Straßenverkehr

Die Höhe der Strafe hängt auch davon ab, ob der Täter ein Ersttäter ist und wie das Gericht die Tatumstände bewertet. "Meistens bewegt sich die Geldstrafe zwischen 15 und 20 Tagessätzen, wobei die Tagessatzhöhe sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen des Beschuldigten errechnet", so Mielchen.

Einen Katalog mit festen Sätzen etwa wie beim Bußgeldkatalog gibt es nicht. Möglich sei aber auch, dass eine Beleidigung straffrei bleibe, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Beleidigende zuvor selbst provoziert wurde.

Die Spannweite beispielhafter Geldstrafen für Beleidigungen ist groß. Bereits die "dumme Kuh" kann 300 Euro kosten. Ein "Idiot" wurde auch schon mal mit 1.500 Euro bestraft, nennt Sander Beispiele. Ein Stinkefinger sei sogar mit 4.000 Euro geahndet worden, und die Scheibenwischer-Geste kostete einen anderen Autofahrer 1.000 Euro.

150 Euro kostete die herausgestreckte Zunge eines Verkehrsteilnehmers, während die Beleidigung "alte Sau" einen Autofahrer 2.500 Euro kostete. Bei einer tätlichen Beleidigung könne auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

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Der "Stinkefinger" kann zu heftigen Geldbußen führen. (Quelle: IMAGO/Kuzma)

Gestreckter Mittelfinger: So teuer kann er werden

Wer unverschämt dicht auffährt und anderen Verkehrsteilnehmern den Mittelfinger zeigt, muss ordentlich blechen, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ.: 943 Cs 412 Js 158569/21).

Der 31-jährige Angeklagte war in einem Tunnel in München so dicht aufgefahren, dass man sein Nummernschild nicht mehr erkennen konnte. Er wollte eine Autofahrerin dazu drängen, schneller zu fahren oder die Fahrspur zu wechseln. Nach dem Überholvorgang hatte der Mann die Klägerin bis zum Stillstand ausgebremst. Die Geschädigte konnte nur durch starkes Abbremsen ihrerseits einen Unfall verhindern.

Der Angeklagte behauptete, es handele sich um eine Verwechslung. Doch die Klägerin schilderte als Zeugin ruhig und glaubhaft den Hergang. Zudem konnte die Tochter der Klägerin ein Foto vorlegen, das das Auto des Dränglers samt Kennzeichen kurz nach dem Vorfall zeigte. Das Gericht sah daher die Behauptungen des Angeklagten als widerlegt und verhängte wegen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten.

Beamtenbeleidigung: Wie teuer wird sie?

Wer einen Polizisten als "Scheiß-Bulle" beleidigt, muss nicht mit einer höheren Bestrafung rechnen. Mielchen: "Der Täter wird genauso bestraft, als wenn er einen normalen Mitbürger beleidigt hätte." Allerdings werde das für die Strafverfolgung notwendige öffentliche Interesse von der Staatsanwaltschaft bei der Beleidigung von Beamten sehr viel häufiger bejaht.

Beleidigung: Gibt es Punkte dafür?

So teuer eine Beleidigung auch sein kann, Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht mehr. "Seit der Punktereform werden nur noch Taten bepunktet, durch die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann, was bei Beleidigungen grundsätzlich nicht der Fall ist", erklärt Mielchen.

Verhalten: Besser Ruhe bewahren

Für Fahrschulen gehören Beleidigungen zum Alltag. Fahrlehrer raten ihren Schülern in solchen Fällen zur Gelassenheit. Ein Anti-Aggression- und Anti-Stress-Verhalten ist heute bereits Teil der Fahrausbildung.

Und für alle Autofahrer gilt der Rat, Ruhe zu bewahren und nicht gleich jede Kleinigkeit zur Anzeige zu bringen. Nach einem stressigen Tag ist es das Beste, tief durchzuatmen, bevor man ins Auto steigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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