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Umwelthilfe-Chef im Interview: "Es geht uns nicht um Haft für Markus Söder"


EuGH prüft Zwangshaft gegen Politiker
Umwelthilfe: "Es geht uns nicht um Haft für Söder"

Interviewt-online, Jannis Seelbach

Aktualisiert am 03.09.2019Lesedauer: 5 Min.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch (links) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder: Nach den von der Umwelthilfe angestrengten Verfahren geht es darum, ob eine Beugehaft für Politiker möglich ist.Vergrößern des BildesDUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch (links) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder: Nach den von der Umwelthilfe angestrengten Verfahren geht es darum, ob eine Beugehaft für Politiker möglich ist. (Quelle: Montage: Nour Alnader/imago-images-bilder)
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Die Politik ignoriere das Fahrverbotsurteil eines deutschen Gerichts. Deshalb berät der Europäische Gerichtshof, ob Politikern Haft angedroht werden kann. Der Umwelthilfe-Chef über die Ziele.

Kann Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Haft angedroht werden, weil seine Regierung ein Urteil einfach nicht umsetzt? Die Frage beschäftigt am Dienstag den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In einer mündlichen Verhandlung geht es um eine Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an die höchsten EU-Richter, ob eine Zwangshaft nach EU-Recht möglich oder sogar nötig sei. Dahinter steckt ein Kampf, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) seit Jahren führt. Es geht ihr aber um mehr, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zu t-online.de im Gespräch über Gefängnis für Söder, die Aussichten in der Verhandlung und warum er Deutschland mit Autokratien vergleicht.

t-online.de: Herr Resch, Sie wollen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder in Haft sehen?

Jürgen Resch: Es geht uns nicht um die Inhaftierung von Markus Söder, sondern um die Durchsetzung des rechtskräftigen Gerichtsentscheids für die saubere Luft in München aus dem Jahr 2012. Der bayerische Ministerpräsident hat sich trotz mehrmaliger Zwangsvollstreckungen gegenüber dem Parlament festgelegt, gerichtlich auferlegte Pflichten im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung nicht zu erfüllen. Wie kann es sein, dass sich die Staatsregierung seit fünf Jahren weigern kann, ein rechtskräftiges Urteil zu missachten. Deshalb wird sich nun der Europäische Gerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob Instrumente aus der Zivilprozessordnung wie die Beugehaft gegen Amtsträger zum Einsatz kommen dürfen oder sogar müssen.

Denken Sie, dass Politiker tatsächlich in Haft landen?

Bisher droht dem Regierungspolitiker oder Behördenleiter, der Recht bricht und Gerichtsurteile beugt, keine persönliche Strafe. Auch im Zivilrecht kommt am Ende kaum ein Bürger in Haft. Noch einfacher ist es für den Ministerpräsidenten. Spätestens wenn die Beugehaft unmittelbar vor der Tür steht, wird er sicherlich im Sinne des Rechtsstaats handeln und die rechtskräftige Gerichtsentscheidung umsetzen. Jeder Politiker hat doch den Schlüssel für seine Gefängniszelle in seiner Jackentasche stecken: in Form eines Füllers. Er braucht nur schriftlich zu erklären, dass er Recht und Gesetz beachtet und die Dieselfahrverbote in München zur Wiederherstellung der sauberen Luft verfügt.

Aber Politiker genießen doch zunächst ohnehin Immunität.

Der EuGH wird nur die grundsätzliche Frage zu klären haben, ob es mit Europarecht vereinbar ist, dass eine Landesregierung sich weigert, rechtskräftige Urteile umzusetzen. Die konkrete Entscheidung zur Aufhebung der Immunität verbleibt beim Parlament.

Ihnen wird vorgeworfen, dass dieser Schritt zu radikal ist.

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat vor 20 Jahren entschieden, dass die Instrumente aus der Zivilprozessordnung dann anzuwenden sind, wenn eine Behörde mehrmals hintereinander rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten ignoriert. Wenn also sechs Zwangsvollstreckungen der DUH in fünf Jahren wirkungslos verpufft sind und der Ministerpräsident die Gerichte öffentlich verhöhnt, verbleibt uns doch nur die Androhung einer wirksamen Strafe, um Markus Söder wieder auf den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zurückzuführen. Umgekehrt würde doch ansonsten der Fall eintreten, dass Regierende sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen. Auf diese Klärung freuen wir uns jetzt am heutigen Dienstag. Es geht um die Frage, ob auch Politiker Gerichtsurteile ernst nehmen müssen.

Was erwarten Sie von der Verhandlung?

Wir sind gespannt auf die Fragen der Richter. Eine Entscheidung erwarten wir bis Ende des Jahres. Es ist aber schon ein starkes Signal, dass die Entscheidung in einem sogenannten "beschleunigten Verfahren" erfolgt und die 'Große Kammer' des Europäischen Gerichtshofes diesen Fall verhandelt. Der EuGH misst der Frage offensichtlich grundsätzliche Bedeutung zu. Die Entscheidung wirkt weit über das Thema Dieselgate und Luftreinhaltung hinaus. Landes- und Bundesminister sowie Ministerpräsidenten, aber auch leitende Beamte werden den Ausgang des Verfahrens sehr aufmerksam verfolgen.

Sie rechnen damit, dass das Urteil zu Ihren Gunsten ausfällt?

Ich bin gespannt, wie konkret der EuGH urteilen wird. Mir fehlt jedenfalls jegliche Fantasie, dass der EuGH erklärt, es ist in Ordnung, wenn von einem Gericht getroffene Urteile zu wichtigen europarechtlichen Fragen wie dem Umwelt- und Gesundheitsschutz von deutschen Regierungen ignoriert werden dürfen.

Sie haben nicht nur die Regierung von Bayern im Blick.

Baden-Württemberg verstößt ebenfalls in Fragen der Luftreinhaltung gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Das ist nicht nur unsere Meinung, sondern auch die des Verwaltungsgerichtes Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg. Für mich gibt es keine härtere denkbare Kritik eines Gerichtes gegenüber einer Regierung. Ähnlich wie in München weigert sich die Landesregierung in Stuttgart, vom Gericht verfügte Maßnahmen für die saubere Luft umzusetzen. Das bevorstehende Urteil wird sicher weit über die Frage der Luftreinhaltung in Bayern und Baden-Württemberg Wirkung entfalten, nämlich überall dort, wo sich der Staat herausnimmt, Recht und Gesetz zu beugen.

Sie sehen den Fall in größerem Zusammenhang.

Was wir sonst eigentlich eher von rechtspopulistischen Regierungen in Weißrussland, Ungarn oder Polen kennen, erleben wir zunehmend auch in Deutschland. Der Rechtsstaat erodiert, wenn der Bürger feststellt, dass er sich an die Gesetze halten muss, der Staat aber nicht.

Das Verfahren als eine Art "Demokratieprojekt"?

Aus einer wichtigen Frage der Luftreinhaltung und damit des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in München hat sich der Fall in der Tat zu einer Grundsatzfrage der Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Wie kann es sein, dass eine Landesregierung seit 2012, also über sieben Jahre hinweg, konsequent ihre schützende Hand vor betrügende Dieselkonzerne hält und tausendfaches Leid und vorzeitige Todesfälle durch die Belastung der innerstädtischen Atemluft mit dem Dieselabgasgift NO2 in Kauf nimmt? Wir haben für die über eine Million betroffener Menschen in München einen rechtskräftigen Titel in der Hand, den Münchener Bürgern die Einhaltung von europäischen Luftqualitätswerten zu sichern.

Zwangsgelder, die aber keine Wirkung zeigen, weil der Staat Bayern an sich selbst überweist.

Der Fall "Saubere Luft für München" ist in Wahrheit ein Fall von Raubtier-Lobbyismus. Die Bayerische Staatsregierung agiert ungeniert als verlängerter Arm von Audi und BMW. Jetzt hat sie den Bogen überspannt und der EuGH klärt hoffentlich, wie die Rechtsstaatlichkeit in Bayern wiederhergestellt werden kann.


Es geht Ihnen darum, wirtschaftlichen Einfluss auf die Politik einzuschränken?

Ja, weil wir der Auffassung sind, dass z. B. in Bayern diese gar nicht mehr versteckte "Regiearbeit", die dort stattfindet, ein Ende finden muss. Nach dem Dieselabgasskandal verschickte die Staatsregierung Stellungnahmen gegen Verschärfungen von Abgaswerten oder gegen strengere Kontrolle, die ganz offensichtlich aus dem Hause BMW stammten. Der Untersuchungsausschuss zu Dieselgate hat aufgezeigt, wie profan die Fernsteuerung unserer Politiker funktioniert und wie zur Vertuschung entsprechende Dokumente über private E-Mail-Adressen ausgetauscht werden. So gaben Konzernbeauftragte großer Unternehmen über private E-Mail-Adressen an Staatssekretäre des Bundesverkehrsministeriums sehr klare "Wünsche" zur Abmilderung von Kontrollen und Ähnlichem ab.

Herr Resch, vielen Dank für das Gespräch.

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