Diese Grenzwerte gelten Promilletest – darf man ihn verweigern?
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bei einer Verkehrskontrolle kann die Aufforderung zum Pusten kommen. Darf man den Alkoholtest einfach so ablehnen? Und welche Grenzwerte gelten überhaupt?
Wer nicht in den Promilletester pusten will, der muss auch nicht – das Nein kann aber Konsequenzen haben.
Darf man einen Alkoholtest verweigern?
Das Pusten in ein Alcotest-Gerät, die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe und auch ein Urintest sind grundsätzlich freiwillig. Sie dürfen diese Tests verweigern. Das sollten Sie sich aber gut überlegen. Denn dann können die Polizisten einen Bluttest anordnen, wenn ein Verdacht besteht – und dem dürfen Sie sich nicht widersetzen. Sonst begehen Sie eine Straftat.
Der Bluttest bedeutet, dass Sie mit auf die Polizeiwache kommen müssen. Dort geben Sie dann eine Blutprobe ab. Eine baldige Weiterfahrt können Sie also in den Wind schreiben. Früher brauchte die Polizei dazu übrigens eine richterliche Anordnung, was sehr lange dauern und Messergebnisse verfälschen konnte. Das ist heute nicht mehr nötig.
Gut zu wissen: Auch Radler können zum Pusten aufgefordert werden. Welche Promillegrenze auf dem Fahrrad gilt, erfahren Sie hier.
Alkoholverstoß: Diese Strafen drohen
Vor Gericht ist der Alcotest ab einem Wert von 0,5 Promille kein zulässiges Beweismittel. Auch in diesem Fall geht es zur Blutentnahme. Denn ab 0,5 Promille ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille eine Straftat. Dann ist man laut Gesetz absolut fahruntüchtig. Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Konsequenzen bis hin zum Verlust des Führerscheins vor. Wann außerdem der Führerscheinentzug droht und was Autofahrer dann tun können, erfahren Sie hier.
Vergehen | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Gegen 0,5-Promille-Grenze verstoßen | |||
Beim 1. Mal | 2 | 500 Euro | 1 Monat |
Beim 2. Mal | 2 | 1.000 Euro | 3 Monate |
Beim 3. Mal | 2 | 1.500 Euro | 3 Monate |
Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet (ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Mehr als 1,09 Promille | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
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