t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

Promilletest: Darf man den Alkoholtest verweigern? Diese Regeln gelten


Diese Grenzwerte gelten
Promilletest – darf man ihn verweigern?


Aktualisiert am 22.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Alcotest: Bei positivem Ergebnis folgt ein Bluttest. Kann man das Pusten deshalb verweigern?Vergrößern des Bildes
Alcotest: Bei positivem Ergebnis folgt ein Bluttest. Kann man das Pusten deshalb verweigern? (Quelle: Action Pictures/imago-images-bilder)

Bei einer Verkehrskontrolle kann die Aufforderung zum Pusten kommen. Darf man den Alkoholtest einfach so ablehnen? Und welche Grenzwerte gelten überhaupt?

Wer nicht in den Promilletester pusten will, der muss auch nicht – das Nein kann aber Konsequenzen haben.

Darf man einen Alkoholtest verweigern?

Das Pusten in ein Alcotest-Gerät, die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe und auch ein Urintest sind grundsätzlich freiwillig. Sie dürfen diese Tests verweigern. Das sollten Sie sich aber gut überlegen. Denn dann können die Polizisten einen Bluttest anordnen, wenn ein Verdacht besteht – und dem dürfen Sie sich nicht widersetzen. Sonst begehen Sie eine Straftat.

Der Bluttest bedeutet, dass Sie mit auf die Polizeiwache kommen müssen. Dort geben Sie dann eine Blutprobe ab. Eine baldige Weiterfahrt können Sie also in den Wind schreiben. Früher brauchte die Polizei dazu übrigens eine richterliche Anordnung, was sehr lange dauern und Messergebnisse verfälschen konnte. Das ist heute nicht mehr nötig.

Gut zu wissen: Auch Radler können zum Pusten aufgefordert werden. Welche Promillegrenze auf dem Fahrrad gilt, erfahren Sie hier.

Alkoholverstoß: Diese Strafen drohen

Vor Gericht ist der Alcotest ab einem Wert von 0,5 Promille kein zulässiges Beweismittel. Auch in diesem Fall geht es zur Blutentnahme. Denn ab 0,5 Promille ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille eine Straftat. Dann ist man laut Gesetz absolut fahruntüchtig. Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Konsequenzen bis hin zum Verlust des Führerscheins vor. Wann außerdem der Führerscheinentzug droht und was Autofahrer dann tun können, erfahren Sie hier.

Vergehen Punkte Bußgeld Fahrverbot
Gegen 0,5-Promille-Grenze verstoßen
Beim 1. Mal 2 500 Euro 1 Monat
Beim 2. Mal 2 1.000 Euro 3 Monate
Beim 3. Mal 2 1.500 Euro 3 Monate
Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet (ab 0,3 Promille) 3 Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Mehr als 1,09 Promille 3 Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Verwendete Quellen
  • Advocard
  • bussgeldkatalog.de
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website