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Was tun, wenn die Reparatur nicht fachgerecht ist?


Ratgeber
Was tun, wenn die Reparatur nicht fachgerecht ist?

cw (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 1 Min.
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Wenn Sie Ihr Auto zu einer Werkstatt bringen, so haben Sie das Recht auf eine fachgerechte Reparatur. Gelingt dies nicht, so brauchen Sie auch keine Rechnung zu bezahlen bzw. erhalten bereits entrichteten Werklohn zurückerstattet. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie eine Reklamation vorbringen und sich dabei an einige formale Regeln halten.

Das versteht man unter einer fachgerechte Reparatur

Eine fachgerechte Reparatur liegt immer dann vor, wenn ein Schaden auch nach dem Besuch der Werkstatt erkennbar vorliegt. Gemäß der Kfz-Reparaturbedingungen, die bei vielen Kfz-Werkstätten angewendet werden, können Sie Ihre Reklamation innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr geltend machen. Die Verjährungsfrist kann jedoch bei arglistigem Verschweigen von Mängeln durch die Werkstatt auf drei Jahre anwachsen. Beachten Sie dabei, dass eine fachgerechte Reparatur nicht zwingend im ersten Versuch gelingen muss. Eine Werkstatt hat nach erfolgter Reklamation das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Erst, wenn beide Versuche misslingen, können Sie von Ihrem Reparaturauftrag zurücktreten.

So gehen Sie im Fall einer Reklamation vor

Wenn Sie eine nicht fachgerechte Reparatur bemängeln, so müssen Sie im Rahmen Ihrer Reklamation eine „Frist zur Nacherfüllung“ setzen. Diese Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zehn bis 14 Tage einräumen. Achten Sie darauf, dass Ihr Schreiben via Einschreiben versendet wird oder senden Sie ein Fax. Erst, wenn eine Kfz-Werkstatt diese Frist verstreichen lässt und keine fachgerechte Reparatur erfolgt ist, dürfen Sie Sie den Werklohn mindern oder sich an eine andere Werkstatt wenden.

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