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Auto nach Unfall stehen lassen kann teuer werden


Nach einem Unfall
Halter muss defektes Auto selbst entfernen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 31.01.2016Lesedauer: 2 Min.
Ein kaputtes Auto lässt man besser nicht auf der Straße stehen.Vergrößern des BildesEin kaputtes Auto lässt man besser nicht auf der Straße stehen. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Ein Unfall ist schon ärgerlich genug, selbst wenn nichts Schlimmeres passiert. Fährt das Fahrzeug nicht mehr, muss der Halter es entfernen lassen. Sonst drohen Verwarngelder, Bußgelder oder sogar noch härtere Strafen.

Ist ein Auto nicht mehr fahrbereit, muss es vom Ort des Geschehens abtransportiert werden. Schlimmstenfalls kann ansonsten ein Strafverfahren wegen Umweltverschmutzung drohen. Nach Auskunft von Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC, ist das der Fall, wenn etwa Öl, Benzin oder Hydraulikflüssigkeiten auslaufen und das Grundwasser gefährden.

Wer sich nicht kümmert, zahlt

Aber ohnehin wird es teuer. Kümmert sich der Halter nämlich nicht um das Abschleppen des Wagens, übernimmt das in der Regel die Gemeinde. Zu den Abschleppkosten kommen dann noch Verwaltungsgebühren hinzu. "Ist ein Fahrzeug in nicht verkehrssicherem Zustand, besteht kein Anspruch auf das Umsetzen auf einen Parkplatz", sagt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Folge: Kümmert sich der Halter nicht selbst, wird das Auto in einer Verwahrungsstelle untergebracht, was nach ADAC-Auskunft Gebühren von 20 bis 30 Euro am Tag verursacht. Das Abschleppen kann je nach Tageszeit zwischen 200 und 300 Euro kosten.

Auch ohne Nummernschilder findet die Behörde den Halter

Das Abstellen eines schrottreifen Autos kann von den Behörden auch "als Sondernutzung der Straße oder des Gehweges" und somit als nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall gewertet werden, so ADAC-Experte Schäpe. Dies könne ein Bußgeldverfahren anstoßen.

Der Halter bleibe anhand der Fahrzeug-Identifikationsnummer auffindbar, selbst wenn er die Nummernschilder zu entfernen versucht.

Die glimpflichste Strafe ist, wenn das Zurücklassen des Unfallautos als Falschparken gewertet wird. Parken auf dem Gehweg zieht nach Auskunft von Anwalt Janeczek ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich, ab einer Stunde Parkdauer werden 30 Euro fällig. Liegt zudem eine Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern vor, muss der Halter mit 25 Euro rechnen.

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