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Experten warnen: Vorsicht vor diesen Handy-Abofallen


Abzocke
Mobilfunk: So entgehen Sie teuren Abofallen

Von t-online, sha

Aktualisiert am 07.12.2021Lesedauer: 2 Min.
SIM-KartenVergrößern des BildesAuch nicht genutze SIM-Karten schützen nicht vor Telefonbetrügern (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Hinter teuren Handyrechnungen kann eine Abofalle stecken, warnt die Zeitschrift Finanztest. Sie rät Mobilfunkkunden, Drittanbietersperren einzurichten.

Ein hoher zweistelliger Betrag auf der Mobilfunkrechnung, obwohl die Sim-Karte niemals benutzt wurde: So kann es Kunden von Mobilfunkunternehmen gehen, die Betrügern zum Opfer gefallen sind.

Laut der Stiftung Warentest ist dieser Fall nicht ungewöhnlich. In einer Mitteilung warnt sie vor solchen Betrugsmaschen unseriöser Drittanbieter.

So erhielt in einem Fall eine Kundin des Mobilfunkunternehmens Mobilcom-Debitel eine Handyrechnung in Höhe von 70,80 Euro, obwohl die Sim-Karte nie genutzt wurde.

Dennoch habe Mobilcom-Debitel auf einem Vertragsverhältnis zwischen einem Drittanbieter und der Kundin bestanden. Sogar eine "letzte Mahnung" habe die Kundin erhalten.

Dreistelliger Betrag für SMS

In einem anderen Beispiel habe ein 61-jähriger Unternehmer dreistellige Handyrechnungen erhalten. Seine Sim-Karte sei nur für das Versenden von SMS genutzt worden.

Auch hier hat sich laut Finanztest herausgestellt, dass ein Drittanbieter über den Mobilfunkanbieter die Geldforderungen geltend gemacht habe.

Hinter diesen Fällen stecke folgendes Prinzip, schreibt Finanztest: "Mobilfunkfirmen, Drittanbieter und ein dazwischen geschalteter Abrechnungsdienstleister teilen das Geld untereinander auf."

Bundesnetzagentur wird ausgebremst

Gegen solche Bezahlverfahren sei zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, heißt es. Zum Beispiel, wenn der Kunde Parkscheine oder Fahrkarten über seine Mobilfunkrechnung zahlen möchte.

Das Problem sei aber: Auch Betrüger nutzten diese Bezahlform aus – trotz einer Vorschrift der Bundesnetzagentur, die als Aufsichtsbehörde für Mobilfunkunternehmen wie Mobilcom-Debitel diene.

Was besagt die Vorschrift? Darin sei geregelt, dass Mobilfunkbetreiber seit Februar 2020 ein sogenanntes Redirect-Verfahren bei Bestellungen bei einem Drittanbieter auf dem Smartphone anwenden müssen.

Eine Drittanbietersperre kann helfen

Kunden sollen demnach auf eine Internetseite des Mobilfunkanbieters umgeleitet werden. Hier wird der Kaufvorgang per Klick auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie "zahlungspflichtig bestellen" abgeschlossen.

Weil das kein eindeutiger Schutz sei, könnten betrügerische Firmen immer wieder neue Möglichkeiten finden, um Kunden über die Mobilfunknummer zu "identifizieren und abzuzocken", schreibt Finanztest.

Um sich davor zu schützen, rät Finanztest, eine Drittanbietersperre auf den Internetseiten des Mobilfunkanbieters zu beauftragen.

Kein Kauf, keine Zahlung

Außerdem solle nach einer Mahnung nie gezahlt werden, wenn nichts gekauft wurde. Hier gelte: Der Telefonanbieter müsse den Kauf nachweisen.

Auch eine Lastschriftrückzahlung über die Bank empfiehlt Finantest, wenn unrechtmäßig Geld abgebucht worden sei. Die eigentlichen Telefonkosten könne der Kunde anschließend erneut überweisen.

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