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Bundesregierung beschließt Recht auf schnelles Internet


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Bundesregierung beschließt Recht auf schnelles Internet

Von dpa
04.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Ethernet-, LAN- oder Netzwerkkabel können synonym genutzt werden.Vergrößern des BildesNetzwerkkabel: Die Bundesregierung will eine Mindestgeschwindigkeit beim Surfen in deutschen Haushalten. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn-bilder)
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Mit etwas Verzögerung hat das Bundeskabinett ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet beschlossen. Die Mindestwerte bei der Geschwindigkeit sind jedoch viel zu niedrig.

Das Bundeskabinett hat ein Recht auf schnelles Internet beschlossen. Demnach muss künftig überall in Deutschland im Festnetz-Internet ein Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen.

Beide Werte sind viel zu niedrig, in den allermeisten Haushalten sind deutlich bessere Internetverbindungen möglich. Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein - sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

Latenz darf nicht höher als 150 Millisekunden sein

Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reaktionszeit. Diese darf nicht größer sein als 150 Millisekunden. Damit kommt für die Versorgung entlegener Häuser preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten eigentlich nicht in Frage, weil dessen Latenz höher ist. Nur Internet über erdnahe Satelliten kommt in Betracht, dies ist aber teuer. Die Verordnung lässt nun Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden kann.

Digitalminister Volker Wissing sagte, die Mindestvorgaben stellten "die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind". Positiv für die Verbraucher ist zudem, dass die Mindestwerte Jahr für Jahr neu festgelegt werden sollen. Hierbei wird die allgemeine Internetnutzung in Deutschland berücksichtigt - da der Netzausbau insgesamt deutlich vorangeht und die Menschen immer bessere Verträge haben, wird auch diese Untergrenze kontinuierlich steigen.

Der Bundesrat muss noch zustimmen

Ursprünglich sollte die nun vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung am 1. Juni in Kraft treten. Allerdings fehlt noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags. Dort gibt es Gesprächsbedarf. Das Bundesdigitalministerium räumte ein, dass der geplante Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist.

Der digitalpolitische Sprecher der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, nannte die von der Regierung beschlossene Verordnung "ambitionslos". Das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger werde ignoriert. "Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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