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Spoofing-Sperre: Telefonanbieter müssen Kunden jetzt vor Fake-Anrufen schützen


Schutz vor gefälschten Rufnummern
Spoofing-Sperre soll betrügerische Nummern erkennen

Von dpa
Aktualisiert am 29.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Wenn vermeintlich die Polizei anruft: Verbraucher sollen vor Telefonbetrug in Zukunft besser geschützt werden.Vergrößern des BildesWenn vermeintlich die Polizei anruft: Verbraucher sollen vor Telefonbetrügern in Zukunft besser geschützt werden. (Quelle: IMAGO / CHROMORANGE)
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Wenn die 110 im Display erscheint, handelt es sich dabei in vielen Fällen um einen Telefonbetrug. Künftig sollen Telefonanbieter ihre Kunden vor dieser Gefahr schützen.

Verbraucher sind künftig besser gegen viele Trick-Anrufe Krimineller geschützt. Und zwar gegen solche, die eine gefälschte Rufnummer ins Telefondisplay übertragen, um ihre wahre Identität zu verschleiern (Call-ID-Spoofing) und Betrügereien einzufädeln.

Telefonanbieter werden in die Pflicht genommen

Telekommunikationsanbieter müssen vom 1. Dezember an technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen fälschlicherweise die Rufnummern der Notrufe 110 und 112 sowie die hochpreisigen Rufnummern (0)900 und (0)137 oder Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste angezeigt werden, wie die Bundesnetzagentur mitteilt.

Zudem müssen die Anbieter sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutsche Rufnummer im Display angezeigt wird. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Ausgenommen davon seien Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming, so die Behörde weiter.

Mehr Schutz für Verbraucher

Durch die Anonymisierungspflicht werde es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Die Bundesnetzagentur erinnert aber auch daran, dass nicht zwangsläufig jeder Anruf dieser Art unseriös ist: Anrufende könnten sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden.

Ziel der neuen Schutzmaßnahme sei es, dass sich Verbraucher bei Anrufen, die sie von einer deutschen Rufnummer bekommen, darauf verlassen können, dass wirklich der rechtmäßige Nummerninhaber oder die rechtmäßige Nummerninhaberin am anderen Ende der Leitung ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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