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Digitalpakt für Schulen | Bundestag billigt Reform des Grundgesetzes


Digitalpakt für Schulen
Bundestag billigt Reform des Grundgesetzes

Von afp
29.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland : Der Bundestag billigte eine Grundgesetzreform.Vergrößern des BildesEine Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland : Der Bundestag billigte eine Grundgesetzreform. (Quelle: Monika Skolimowska/ZB/dpa-bilder)
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Der Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen: Der Bund soll in Zukunft Schulen mit Digitaltechnik finanzieren können. Auch Wohnungsbau und Nahverkehr sollen profitieren.

Der Bundestag hat die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, die den Weg für mehr Bundesmittel bei der Bildung und dem öffentlichen Nahverkehr frei machen soll. Das Parlament billigte am Donnerstag mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit eine Reform der Verfassung, mit der das Kooperationsverbot in der Bildung weiter gelockert wird. In namentlicher Abstimmung votierten 580 Abgeordnete für das Gesetz, 87 dagegen. Es gab drei Enthaltungen.

Die Grundgesetzänderung ist Voraussetzung für den Digitalpakt Schule, der ein Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro hat. Investiert werden soll in schnelles Internet, Tablets, aber auch Schulungen des Personals.

Nach den Worten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kann die Bundesregierung mit der Verfassungsänderung nun auch viel schneller in den Ausbau des Schienen-Nahverkehrs einsteigen. Zudem erhält der Bund die Möglichkeit, Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Im neuen Grundgesetzartikel heißt es, der Bund könne den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Nach der bisherigen Formulierung im Grundgesetz sind solche Hilfen bislang nur für finanzschwache Kommunen möglich.

In einem weiteren Artikel heißt es, dass die Länder bei künftigen Finanzmitteln die Hilfen des Bundes "in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich" ergänzen müssen. Dies könnte eine Hürde bei der Zustimmung des Bundesrates sein, wo ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit zustande kommen muss.

Scholz appellierte an die Länder, der Neuregelung mit der nötigen Mehrheit zuzustimmen. Die Änderungen seien nicht "so weitreichend, wie der eine oder andere es befürchtet", sagte er in der Debatte.

Der Bundesrat könnte sich auf seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember mit dem Gesetz befassen. Es ist aber noch ungewiss, ob dies geschehen wird.

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt äußerte die Hoffnung, dass die Neuregelung im Bundesrat eine Mehrheit finden wird. Sie verwies darauf, dass sich die Grünen im Bund eine komplette Abschaffung des Kooperationsverbots gewünscht hätten. Nun sei aber ein Kompromiss gefunden worden.


FDP-Partei-und Fraktionschef Christian Lindner sprach von einer "gute Nachricht für die Schüler und einem echten Schritt nach vorn". Grüne und FDP hatten die Grundgesetzänderung mit ausgehandelt. Die große Koalition war auf die Unterstützung aus der Opposition angewiesen, weil sie nicht über die Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag verfügt.

Auch die Linke hätte sich eine komplette Streichung des Kooperationsverbots gewünscht, wie die Abgeordnete Gesine Lötzsch sagte. Die Fraktion stimmte dem jetzigen Kompromiss aber dennoch zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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