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Roaming und Streaming: EU-Politik punktet beim Verbraucherschutz


Günstiger telefonieren, sicherer surfen
EU-Politik punktet beim Verbraucherschutz

Von afp, t-online, str

06.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein junger Mann telefoniert am Strand von Mallorca: Dank der EU sind die Roaming-Gebühren im EU-Ausland Geschichte.Vergrößern des BildesEin junger Mann telefoniert am Strand von Mallorca: Dank der EU sind die Roaming-Gebühren im EU-Ausland Geschichte. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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EU-Gesetze haben direkte Auswirkungen auf das Leben der Bürger. Vor allem in digitalen Belangen habe sich vieles verbessert, finden Verbraucherschützer. Leider sind viele EU-Vorzeigeprojekte kaum bekannt. Wir geben einen Überblick.

Verbraucherschützer stellen der EU insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Allerdings wüssten viele Menschen nicht, dass Gesetze mit direkte Auswirkungen auf ihr Leben oft auf Initiativen der EU zurückgingen, notiert in Deutschland die Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Übersicht der Brüsseler Vorzeigeprojekte der zu Ende gehenden Legislaturperiode:

Handykosten auf Reisen

Die Handykosten bei Aufenthalten im EU-Ausland und Telefonaten ins EU-Ausland wurden deutlich gesenkt. Seit 2017 können Verbraucher im EU-Ausland zum selben Tarif wie zu Hause telefonieren, SMS versenden und mobiles Internet nutzen. Das sogenannte Roaming – Kosten für eingehende Anrufe bei Aufenthalten im Ausland – fiel weg.

Ab dem 15. Mai dieses Jahres werden auch die Kosten für Verbindungen mit ausländischen Nummern gedeckelt: Anrufe dürfen maximal 19 Cent pro Minute und Textnachrichten 6 Cent pro 140 Zeichen kosten.

Grenzenloses Streaming

Das Streamen von Filmen, Sportereignissen und Ähnlichem ist jetzt auch im EU-Ausland möglich. Bis 2018 verhinderten auf einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte – das sogenannte Geoblocking – vielfach die Nutzung von im Heimatland abonnierten Diensten wie Netflix oder Sky. Im Urlaub, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland können Nutzer nun ihre kostenpflichtigen Abonnements ohne Einschränkung nutzen.

Einheitlicher Datenschutz

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die EU einen neuen Standard beim Datenschutz eingeführt. Für Unternehmen und Organisationen gelten seit Mai 2018 europaweit Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen.

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Konkrete Konsequenzen folgten prompt: In Deutschland wurde im November das soziale Netzwerk "Knuddels.de" auf Grundlage der DSGVO zu einer Strafzahlung von 20.000 Euro verurteilt, weil es die Daten seiner Nutzer nicht ausreichend gesichert hatte. Im Januar folgte eine Millionenstrafe für Google in Frankreich wegen intransparenter Verwendung von Nutzerdaten unter anderem zu Werbezwecken.

Europaweit Preise vergleichen

Auch beim Online-Shopping ist Geoblocking Geschichte. Bislang konnten Online-Händler ausländischen Kunden den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern. Nun darf einem deutschen Kunden beispielsweise nicht mehr der Zugriff auf eine französische oder spanische Internetseite verwehrt werden, wo er womöglich billiger einkaufen kann.


Auch neu sind Transparenzregeln für Online-Bewertungen von Produkten oder Dienstleistungen: Anbieter wie Amazon, eBay oder Booking.com müssen offen legen, wie das Ranking ihrer Angebote zustande kommt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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