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Wegen Datenschutz: Gibt es bald ein Twitter-Verbot für die Polizei?


Zwischen Amoklauf und Tiernotruf
Gibt es bald ein Twitter-Verbot für die Polizei?

Von t-online, sle

Aktualisiert am 10.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Twitter-Account der Berliner Polizei: Account der Polizei ist möglicherweise rechtswidrig.Vergrößern des BildesTwitter-Account der Berliner Polizei: Account der Polizei ist möglicherweise rechtswidrig. (Quelle: Jaap Arriens/getty-images-bilder)
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Den Polizei-Behörden aus Berlin, München und Hamburg folgen auf sozialen Netzwerken Hunderttausende Accounts. Doch damit könnte demnächst Schluss sein. Die Kanäle verstoßen möglicherweise gegen das Gesetz.

Die Social-Media-Kanäle der Polizei könnten bald geschlossen werden. Grund dafür sind neue Gerichtsurteile zum Datenschutz. Demnach sind Nutzer dafür mitverantwortlich, was Plattformen wie Facebook oder Twitter mit den Daten ihrer Nutzer machen.

Polizei-Accounts in Krisenfällen gefragt

Diese Mitverantwortlichkeit ist ein Problem für Behörden wie die Polizei, sagt der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg Stefan Brink t-online.de. Denn: "Öffentliche Stellen dürfen sich nicht an rechtswidrigem Verhalten beteiligen". Eigentlich müsste es laut Datenschutzgrundverordnung einen Vertrag zwischen beispielsweise Facebook und den Polizeidienststellen geben. Der regelt, wie mit den Daten der User umzugehen sei. Den gibt es aber nicht, so Brink.

Wie wichtig die Informationen der Polizei auf Facebook und Twitter für die Bürgerinnen und Bürger sind, lässt sich in Krisensituationen beobachten. Beim Amoklauf in München 2016 kursierten auf Twitter schnell Gerüchte. Die Münchner Polizei versuchte deshalb, auch über Twitter den jeweiligen Stand der Ermittlung durchzugeben und forderte die Menschen auf, Videos der Tat nicht über Twitter, sondern über ein Polizeiportal hochzuladen. Tausende Accounts folgten den Nachrichten der Polizei.

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Das Engagement von Polizeibehörden auf Social-Media-Kanälen ist allerdings umstritten. Gerade in Situationen, in denen die Polizei nicht mehr neutraler Beobachter, sondern selbst Akteur ist. Beispielsweise bei den Protesten zum Hambacher Forst oder dem G20-Gipfel.

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Forscher um Peter Ulrich von der TU Berlin schreiben in ihrer Analyse zu den Ereignissen um die G20-Proteste: "Mit der Nutzung von Twitter bringt die Polizei ihre Perspektive in Echtzeit in die Debatte über das sich entwickelnde Protestgeschehen ein", schreiben die Forscher. "Sie vollzieht damit eine problematische Gratwanderung, sobald sie aktiv in die politische Deutung der Ereignisse eingreift, in denen sie zudem Konfliktbeteiligte ist."

Auch Fotos mit Tieren werden geteilt

Aber nicht alle Social-Media-Inhalte der Polizei sind so brisant. Gerne werden auch Fotos von aufgefundenen Tieren geteilt, oder von Einsätzen, in denen Tiere in Not gerettet wurden. Datenschutzbeauftragter Brink sagt dazu: "Im Ausnahmefall, wie der Gefahrenabwehr, darf die Polizei weiter Informationen über Social Media verbreiten. Dafür gelten andere Gesetze", so Brink "Aber geht es um die normale Öffentlichkeitsarbeit, so geht das auch anders als über diese Plattformen".

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Christiane Germann sieht das anders. Die Gründerin der Amt 2.0 Akademie sagt, dass "Behörden dahingehen müssen, wo die Bürger sind". Germann berät Behörden und Organisationen in der Social-Media-Kommunikation. "Behörden sagen mir immer, dass sie junge Menschen nicht anders erreichen und nur über diese Kanäle an junge Bewerber bekommen", so Christiane Germann.

"Es braucht eigene Alternativen"

Für Stefan Brink ist dieses Argument zwar plausibel, aber es rechtfertige kein rechtswidriges Handeln. "Es geht darum, dass wir uns als Behörde an Recht und Gesetz halten", bekräftigt Brink seine Forderung zum Rückzug aus den sozialen Netzwerken.

Er kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Monopolstellung, die Unternehmen wie Facebook im Internet haben. "Wir sind da auf dem Weg in eine Sackgasse", sagt der Datenschutzbeauftragte und schlägt vor, dass Behörden datenschutzkonforme Alternativen anbieten müssten.

Polizei will weiter twittern

Christiane Germann appelliert dagegen an die Plattformbetreiber und den Gesetzgeber: "Es wäre hilfreich, wenn der deutsche Gesetzgeber beim Thema Klarheit schaffen würde – und zwar in die Richtung, dass Behörden soziale Netzwerke nutzen dürfen. Die Netzwerke müssen aber auch daran arbeiten, die Datenschutzregelungen einzuhalten".

Stefan Brink hat angekündigt, mit den Behörden in Baden-Württemberg über das Thema sprechen zu wollen. Die Polizei Hamburg teilt auf Anfrage mit, dass sie auch in Zukunft weiter bei Social Media aktiv sein will. Die Polizei München bedauert es, dass es aktuell keine reichweitenstarken und datenschutzkonformen Alternativen zu den großen Social-Media-Kanälen gibt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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