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EU: Keine Panik wegen neuer Datenschutz-Grundverordnung


Zwei Wochen bis zur DSGVO
EU warnt vor Panik wegen neuer Datenschutzregeln

Von afp
Aktualisiert am 12.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Angestellter in seinem Büro: Die EU-Kommission hat nicht vor, Unternehmen, die gegen die neue DGSVO verstoßen, sofort mit hohen Sanktionen zu belegen.Vergrößern des BildesAngestellter in seinem Büro: Die EU-Kommission hat nicht vor, Unternehmen, die gegen die neue DGSVO verstoßen, sofort mit hohen Sanktionen zu belegen. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-bilder)
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Bald tritt die neue Datenschutzregelung in Kraft, bei Verstößen drohen Firmen hohe Geldbußen. Trotz der angedrohten Strafen plädiert die EU-Kommission für Gelassenheit.

Die meisten Firmen müssen nach Einschätzung der EU-Kommission wegen Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzregeln nicht sofort Geldbußen fürchten. "Meine Botschaft an die Unternehmen lautet: Verfallen Sie nicht in Panik", sagt EU-Justizkommissarin Vera Jourova. "Die Firma, der es nicht von Tag eins an gelingt, alle Vorkehrungen zu treffen, die aber in gutem Glauben handelt", sei nicht sofort von Sanktionen bedroht.

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU tritt am 25. Mai in Kraft. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag der höhere ist.

Sie erwarte ab dem 25. Mai keine Situation, "in der die nationalen Datenschutzbehörden sofort gegen jeden vorgehen und damit beginnen, Sanktionen zu verhängen", sagte Jourova. "Ich denke, sie werden sich erst auf die Unternehmen konzentrieren, die persönliche Daten im großen Stil verarbeiten und deren Geschäftsmodell darauf beruht, private Daten zu verkaufen und zu Geld zu machen."

Die EU interessiert sich für Firmen, die Daten verkaufen

Ziel müssten dabei die Firmen sein, "die das größte Risiko darstellen", sagte Jourova. "Ich sage nicht, dass eine kleine Firma ein kleines Risiko darstellt und eine große ein großes. So funktioniert das nicht. Es kann kleine Unternehmen geben, die Daten an Dritte verkaufen, was ein großes Risiko bedeuten kann." Diese Firmen müssten am 25. Mai auf jeden Fall bereit sein.

In vielen anderen Fällen erwarte sie, dass die nationalen Datenschutzbehörden anfangs auf Beratung und Aufklärung setzen, sagte die Kommissarin. Sie nannte als Beispiele Blumengeschäfte, Buchhalterfirmen oder Nichtregierungsorganisationen, die zwar Kunden- und Mitgliederdaten speicherten, aber nicht an Dritte weitergäben. Sie müssten vor allem darauf achten, sichere und aktuelle Technik einzusetzen, um gegen Hackerangriffe und Datendiebstahl gewappnet zu sein.

Länder, die die EU-Regeln nicht rechtzeitig umsetzen

Die Justiz- und Verbraucherkommissarin kritisierte gleichzeitig, dass acht Mitgliedstaaten es nicht mehr schaffen werden, die schon vor zwei Jahren beschlossenen EU-Regeln fristgemäß in nationales Recht umzusetzen. "Das wird die Lage in diesen Ländern nicht einfach machen", sagte die Tschechin. "Es wird eine Zeit rechtlicher Unsicherheit geben."

Der Kommission zufolge gelingt in folgenden Ländern die Umsetzung nicht mehr rechtzeitig: Belgien, Bulgarien, Griechenland, Litauen, Slowenien,Tschechien, Ungarn und Zypern. "Ich denke, das ist Nachlässigkeit, nicht Widerstand", sagte Jourova. "Sie haben bis zum letzten Moment gewartet." Die Kommission werde den Ländern nun Hilfe anbieten und darauf dringen, die Umsetzung zu beschleunigen.

Verwendete Quellen
  • AFP
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