t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Clever unterwegs: Teure Neugeräte auf Reisen bei Zoll anmelden


Clever unterwegs
Teure Neugeräte auf Reisen bei Zoll anmelden

Von dpa
17.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten.Vergrößern des BildesReisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten. (Quelle: Friso Gentsch./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Hannover (dpa/tmn) - Wer mit teuren und neuwertigen technischen Geräten aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zurückkehrt, muss damit rechnen, dass darauf bei einer Kontrolle Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls auch der geltende Zollsatz erhoben werden.

Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten und das jeweilige Gerät vorführen, berichtet das IT-Fachportal "Heise Online" .

Denn dann können die Beamten dem Reisenden die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" ausstellen. Dieses Dokument signalisiert dem Zoll bei der Wiedereinreise, dass etwa das teure Notebook oder die kostspielige Systemkamera-Ausrüstung nicht im Ausland gekauft worden sind.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website