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Viele Onlineshops verstoßen gegen EU-Recht


Mangelnde Informationen
Viele Onlineshops verstoßen gegen EU-Recht

Von t-online, sle

03.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau sitzt vor einem Laptop und kauft in einem Onlineshop ein (Symbolbild): Onlineshops informieren Käufer nicht ausreichend über ihre Rechte.Vergrößern des BildesEine Frau sitzt vor einem Laptop und kauft in einem Onlineshop ein (Symbolbild): Onlineshops informieren Käufer nicht ausreichend über ihre Rechte. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Onlineshops müssen die Kunden über ihre Rechte informieren, beispielsweise wie sie Ware umtauschen können. Doch die meisten Anbieter verstoßen gegen diese Auflagen, wie eine Untersuchung der EU-Kommission zeigt.

Zwei von drei Onlineshops verstoßen gegen EU-Verbraucherrechte, wie eine Untersuchung der EU-Kommission von 500 Onlineshops zeigt. Die meisten Verstöße betrafen fehlende Informationen zum Rückgaberecht und zur Garantie.

Intransparente Preise

EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders kritisierte die Onlineshops und erklärte: "Die EU-Rechte, wie das Recht auf Rückgabe von Waren innerhalb von 14 Tagen, stärken das Online-Vertrauen der Verbraucher. Sie sollten nicht im Kleingedruckten begraben werden."

In 66 Fällen wurde der Preis der Ware nicht korrekt angegeben, da Lieferkosten und andere Gebühren nicht ausgezeichnet waren. Auch verstießen einige Webshops gegen die sogenannte Geoblocking-Regulierung. Demnach dürfen Kunden Waren auch in Onlineshops bestellen, die nicht zum Wohnsitz des Kunden liefern, sofern der Kunde die Ware in einem anderen Land abholen kann.

Verstoß gegen Geoblocking-Verbot

Das betrifft beispielsweise Kunden, die an einer Grenze wohnen. Liefert ein Shop beispielsweise nicht nach Deutschland, dafür aber nach Frankreich, kann sich der Kunde die Ware in eine grenznahe Postfiliale in Frankreich liefern lassen und diese dort abholen.

Die EU-Kommission hat jetzt angekündigt, gegen die betroffenen Webshops vorzugehen und diese aufzufordern, ihre Webseiten entsprechend anzupassen. Onlineshops aus Nicht-EU-Staaten, wie beispielsweise aus den USA oder China, wurden nicht untersucht.

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