t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Provider verlangt 60 Euro für freie Routerwahl


Verstoß gegen Routerfreiheit?
Provider verlangt 60 Euro für freie Routerwahl

Von t-online, jnm

21.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Router (Symbolbild): Wer einen eigenen Router nutzt, musste Berichten zufolge 60 Euro zahlen, wenn sie ein eigenes Gerät verwenden wollten.Vergrößern des BildesEin Router (Symbolbild): Wer einen eigenen Router nutzt, musste Berichten zufolge 60 Euro zahlen, wenn sie ein eigenes Gerät verwenden wollten. (Quelle: Pierre-Olivier/ Panthermedia/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der große Provider Deutsche Glasfaser torpediert offenbar die gesetzlich vorgeschriebene Router-Wahlfreiheit seiner Kunden. Nutzer berichten, dass sie beim Einsatz eines eigenen Geräts 60 Euro zahlen müssen und keinen Service erhalten.

Die Frage, wer beim heimischen Internetanschluss die Herrschaft über den verwendeten Router hat, war lange Jahre umstritten. Doch in der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde dies 2016 endgültig geklärt: Das Ende des Herrschaftsbereichs der Provider ist ein passiver Netzwerkabschlusspunkt in der Wohnung des Nutzers. Übersetzt heißt das: Der Anbieter kann nur bis zur Anschlussdose bestimmen. Welchen Router ein Kunde nutzen möchte, ist seine Sache.

Das ärgert die Anbieter zwar, da die Vermietung solcher Router an die Endkunden unter anderem auch ein sehr gutes Geschäft für die Provider ist. Im Bereich der DSL- und Kabel-Netze wird die Rechtslage allerdings allgemein respektiert.

Deutsche Glasfaser verlangt Geld für Routerfreiheit

Das IT-Portal "Deskmodder" weist nun allerdings auf die besondere Praxis beim Anbieter Deutsche Glasfaser hin: Hier beschweren sich zunehmend Nutzer, dass das Unternehmen ihnen den Wechsel zu einem eigenen, glasfaserfähigen Router nicht ohne Weiteres ermögliche. Stattdessen fordere das Unternehmen von seinen Kunden eine Servicepauschale von 60 Euro, weil der verbaute Medienkonverter (auch Optical Network Terminator (ONT) genannt, er wandelt das Lichtleitersignal in ein Ethernet-Signal um) von einem Techniker wieder demontiert werden müsse, zitiert "Deskmodder" aus den Geschäftsbedingungen der Deutsche Glasfaser.

Der Medienkonverter wird standardmäßig eingerichtet – selbst wer also schon zu Beginn seines Vertrags einen eigenen Router nutzen möchte, kommt nicht umhin, die Servicepauschale zu zahlen. Es scheint zumindest fraglich, ob dieses Vorgehen überhaupt zulässig ist.

Außerdem entfalle durch den Wechsel zu einem eigenen Gerät jeglicher Support, schreibt das Unternehmen. Laut Deskmodder sollen verärgerte Kunden bereits den Verbraucherschutz sowie die Bundesnetzagentur eingeschaltet haben.

Warum wird für den Wechsel ein Techniker benötigt?

Tatsächlich ist fraglich, ob jeder Kunde für den Wechsel zu einem eigenen Router einen Techniker benötigen würde. Denn es gibt durchaus ONTs, von denen der Lichtleiter nur abgezogen und anschließend in einen neuen Router gesteckt werden muss. Doch das ist nicht in jedem Fall so: Mitunter sind Lichtleiter und ONT aufwendiger verbunden oder sogar verspleißt, sodass tatsächlich ein Techniker gebraucht wird. Gut möglich, dass dies tatsächlich auch bei zahlreichen Anschlüssen der Deutsche Glasfaser nötig ist.

Gegenüber dem IT-Magazin Golem erklärte ein Sprecher von Deutsche Glasfaser dazu etwas ausweichend: "Das Thema ist bekannt und unsere Fachkollegen befinden sich dazu aktuell im direkten Austausch mit AVM. Fest steht, dass die GPON-Technologie eine enge Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Endgerät benötigt – und nach aktuellem Stand wird die Fritzbox 5530 dies nach einem Firmware-Update technisch erfüllen."

Eine wirkliche Erklärung ist das hingegen nicht – und dass offenbar erst jetzt eine Abstimmung mit AVM erfolgt, spricht nicht dafür, dass die Deutsche Glasfaser das Thema Routerfreiheit bis jetzt sonderlich ernst genommen hat. Denn dass Provider und Routerhersteller wie AVM sich immer wieder abstimmen, um kleinere Anpassungen in den jeweiligen Netzen auch für die Firmware der Geräte anzupassen, sei laut Branchenkennern normale Praxis. Üblicherweise passiert das aber im Voraus und so geräuschlos, dass die Kunden davon nichts mitbekommen.

Auf Nachfrage zur Sache erklärte AVM-Unternehmenssprecher Urban Bastert: "Das Broadband-Forum hat kürzlich die Interoperabilität der FRITZ!Box 5530 Fiber bestätigt und sie für den Einsatz an passiven optischen Netzen (GPON) zertifiziert. Zwischen Laborbedingungen und praktischem Einsatz kann es immer mal einen Bereich geben, in dem durch Einstellungen und Leitungskonstellationen Hürden auftreten. Das zeigt die Erfahrung und ist unabhängig von der Zugangstechnologie. Wir untersuchen aktuell die Situation und werden falls nötig zeitnah eine aktualisierte Firmware bereitstellen. Denn ein Update beim Endgerät ist oft viel schneller zu realisieren als beispielsweise auf der Netzseite – unabhängig von der Technologie."

Damit müsste sich Deutsche Glasfaser sich wohl auch noch mit weiteren Herstellern von Glasfaser-Routern zusammensetzen, um auch dort das Funktionieren sicherzustellen.

Lässt die Bundesnetzagentur den Provider gewähren?

Interessant dürfte auch sein, wie die Bundesnetzagentur die Praxis beim Provider beurteilt – etwa, ob eine Gebühr für den Rückbau des aktiven Netzabschlusspunktes überhaupt erhoben werden darf, da die verpflichtende Installation bei Einrichtung des Anschlusses zumindest seit 2016 den Vorgaben des Telekommunikationsgesetztes (TKG) zu widersprechen scheint. Auch ob Deutsche Glasfaser den Support bei der Verwendung eines eigenen Routers pauschal verweigern darf, dürfte sich die Behörde wohl genauer anschauen.

Dass das letzte Wort hier noch nicht gesprochen ist, zeigt auch die Tatsache, dass in einem aktuellen Entwurf zur Überarbeitung des TKM erneut eine Formulierung zu Ausnahmen von der Routerfreiheit enthalten ist. Kritiker befürchten, dass so ein Routerzwang durch die Hintertür eingeführt werden könnte.

Eigentlich hätte die Gesetz-Novelle aufgrund einer EU-Vorgabe bereits im Dezember umgesetzt sein müssen. Aktuell sieht es danach aus, dass das Gesetz im März beschlossen wird.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website