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Onlinezugangsgesetz: Behörden kommen bei Digitalisierung kaum voran


Behörden kommen bei der Digitalisierung kaum voran

Von t-online, sha

Aktualisiert am 07.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Schilder in einem Finanzamt: Zwei Stunden auf dem AmtVergrößern des BildesSchilder in einem Finanzamt: Zwei Stunden auf dem Amt. (Quelle: imago-images-bilder)
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Bis zum Jahresende müssen Behörden ihre Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen per Gesetz auch online anbieten. Davon sind die meisten Einrichtungen weit entfernt, wie eine Umfrage zeigt.

Die Digitalisierung beim Bund und den Ländern kommt nur schleppend voran, wie das Vergleichsportal Verivox in Umfragen herausgefunden hat. Gerade einmal 40 Prozent der Verwaltungsleistungen bei Behörden hierzulande seien teilweise digitalisiert. Nur 15 Prozent ließen sich komplett online erledigen.

Es fehle zum Beispiel vielfach immer noch die Möglichkeit zum digitalen Upload von Dokumenten. Deshalb könnten in den Behörden erst 89 von 581 Leistungspaketen komplett digital genutzt werden.

Laut Onlinezugangsgesetz (OZG), das 2017 verabschiedet wurde, sollen Bürger und Unternehmen ihre Anliegen bei der Verwaltung bis zum Ende dieses Jahres online erledigen können. "Aktuell gilt das noch nicht einmal für jede sechste Dienstleistung", berichtet Verivox.

Bund und Länder haben ein unterschiedliches Tempo

Weil Bund und Länder sich die Erfüllung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes teilen und mit unterschiedlichen Anwendungen arbeiten, gebe es Unterschiede beim Tempo der Umsetzungen.

Laut Bundesinnenministerium seien Ende Januar 70 Prozent der vom Bund organisierten Bürgerservices voll digitalisiert gewesen. Darunter seien Anträge auf Arbeitslosengeld, BAföG, Führerscheine, Kindergeld oder Personalausweise – aber auch Anzeigen sowie die Steuererklärung seien bundesweit vollständig online möglich.

Anders sieht das auf Länderebene aus. "Ähnlich wie im Bildungsbereich rächt sich auch in Verwaltungen die fehlende technologische Standardisierung", sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. "Hier zeigt sich sehr deutlich der Nachteil der föderalen Struktur."

Umzüge müssen nicht doppelt gemeldet werden

Geplant sei immerhin eine weitgehende Vernetzung der Verwaltungsportale untereinander, sodass Nachweise von Bürgerinnen und Bürgern künftig nicht doppelt erbracht werden müssen, sofern sie bereits einmal einer deutschen Behörde vorlagen. Als Beispiel nennt Verivox die Ummeldung nach Umzügen.

Verivox hatte nach eigenen Angaben im Januar dieses Jahres bei allen OZG-Ansprechpartnern in den 16 Bundesländern sowie im Bundesinnenministerium den Stand der Digitalisierung der Verwaltung erfragt.

Verwendete Quellen
  • Verivox
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