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Signaturstandards bei E-Mails: Die Unterschiede


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Signaturstandards bei E-Mails: Die Unterschiede

ac (CF)

12.11.2013Lesedauer: 2 Min.
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Dank des Signaturgesetzes wurden drei verschiedene Signaturstandards entwickelt, die es ermöglichen, die Sicherheit von Rechnungen, die per E-Mail versendet werden, zu verbessern. Doch welcher Signaturstandard ist eigentlich am sichersten, und welche Unterschiede bestehen zu den anderen Signaturstandards?

Signaturstandard: Einfache elektronische Signatur ist leicht manipulierbar

Die einfachste Möglichkeit, um eine E-Mail digital zu signieren, ist die einfache elektronische Signatur, die als erste Stufe definiert wurde. Damit wird lediglich der Sender einer Nachricht identifiziert, eine sichere Überprüfung, ob diese wirklich echt ist, ist hier jedoch leider nicht möglich. Bei der einfachen elektronischen Signatur findet keine Verschlüsselung statt, und auch die Online-Prüfung der Echtheit ist nicht möglich, weshalb diese Art auch keine absolute Sicherheit über die Identität des Absenders bietet und von großen Unternehmen daher nur ungern für Rechnungen genutzt wird. Für besonders wichtige Dokumente ist zu empfehlen, dass Sie die Signaturstandards der zweiten oder dritten Stufe nutzen.

Andere Signaturstandards sind deutlich sicherer

Die mittlere Sicherheitsstufe wird durch die fortgeschrittene elektronische Signatur erreicht, da diese eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden kann und sich Täuschungsversuche so leichter erkennen lassen. Hier ist es allerdings manchmal notwendig, dass der Empfänger der E-Mail das Echtheitszertifikat über die korrekte Erzeugung der Signatur selbst nachweist. Am sichersten ist die dritte Stufe der Signaturstandards, die qualifizierte elektronische Signatur. Bei dieser Variante kann eine E-Mail ganz eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden, indem ein qualifiziertes Zertifikat zum Einsatz kommt. Diese Signatur ist mit einer echten Handunterschrift zu vergleichen, da so der Urheber eindeutig in Form einer natürlichen Person definiert werden kann. Auch rein rechtlich gesehen ist diese Variante der Signatur ebenso gültig wie eine Unterschrift per Hand, weshalb sie im Rechtsverkehr die sicherste Form der Dokumentenunterschrift darstellt.

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