t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeDigitalAktuelles

Kraftwerk vs. Moses Pelham: EuGH lässt Sampling zu – aber nur bedingt


Streit um Rap-Song
Europäischer Gerichtshof lässt Sampling zu – aber nur bedingt

Von dpa, afp
Aktualisiert am 29.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Die Bildcollage zeigt den Musikproduzenten Moses Pelham und einen Auftritt der Band Kraftwerk: Seit mehr als 20 Jahren streiten sich die beiden Parteien um eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz.Vergrößern des BildesDie Bildcollage zeigt den Musikproduzenten Moses Pelham und einen Auftritt der Band Kraftwerk: Seit mehr als 20 Jahren streiten sich die beiden Parteien um eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz. (Quelle: Benjamin Springstrow/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Elektrogruppe Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Musiksequenz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt.

Der Europäische Gerichtshof hat dem Kopieren von Musiksequenzen, dem sogenannten Sampling, enge Grenzen gesetzt. Auch die Vervielfältigung sehr kurzer Sequenzen von fremden Tonträgern sei zustimmungspflichtig, befand der Gerichtshof am Montag in Luxemburg in einem seit 20 Jahren dauernden Rechtsstreit zwischen der Düsseldorfer Musikgruppe Kraftwerk und Pop-Produzent Moses Pelham.

Eine Ausnahme ließen die Richter aber zu: Das Verwenden eines Klangschnipsels in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form sei kein Zitat und damit keine Verletzung der Rechte am ursprünglichen Werk (Az.: C-476/17).

Zugleich machten sie deutlich, dass es sich nach EU-Recht nicht um die Kopie eines Liedes handelt, wenn das neue Stück nur einzelne Fragmente – aber weder den gesamten, noch einen wesentlichen Teil übernimmt.

Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit zwei Jahrzehnten durch alle Instanzen. Es geht um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song "Nur mir" mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin.

Kraftwerk klagte auf Unterlassung, Schadenersatz und Herausgabe der Tonträger und war zunächst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil allerdings 2016 wieder auf und verwies auf das Gut der Kunstfreiheit. Es verwies den Fall zurück an den BGH, der ihn schließlich dem EuGH zur Einschätzung vorlegte.

Abschließend muss den konkreten Fall Kraftwerk gegen Moses Pelham nun der BGH entscheiden. Er muss dabei die Entscheidung des EuGH berücksichtigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website