t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Neue Verbraucherschutz bei Handytarifen


Mobilfunk-Recht
Neue Regelung ab Juni 2017 bringt mehr Klarheit bei Handytarifen

dpa, t-online, Till Simon Nagel

Aktualisiert am 02.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Frau mit SmartphoneVergrößern des BildesJuni 2017: Durch die neuen Regelungen müssen Handyverträge nun übersichtlicher gestaltet werden. (Symbolfoto) (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wie wird abgerechnet? Wie hoch ist die Maximalgeschwindigkeit? Wann kann ich kündigen? Antworten auf diese Fragen sollen Verbraucher ab diesem Monat schon vor Abschluss eines Telefonvertrags auf einen Blick erhalten. Nun wird das neue Produktinformationsblatt Pflicht.

Alle wichtigen Punkte eines Telefonvertrags auf einen Blick? Seit dem ersten Juni soll genau das möglich sein. Ab dann müssen Anbieter wichtige Rahmendaten zu ihrem Festnetz- oder Mobilfunkvertrag auf einem Formblatt auflisten - dem Produktinformationsblatt.

Alle Vertragsdaten auf einem Blick

Dazu gehören Angaben wie Vertragslaufzeit, Tarif-Optionen und - ganz wichtig - Informationen zu Kündigungsfristen. Auch Angaben zur maximalen Datenübertragungsgeschwindigkeit sind aufgelistet. Und zwar über Download und Upload von Daten. Gibt es ein monatliches Datenvolumen, muss auch die Geschwindigkeit nach Erreichen der Drosselungsgrenze angegeben sein, ebenso wie Dienste, deren Datenverbrauch nicht vom Monatsvolumen abgezogen wird.

Möglich macht das die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich. Dieses Regelwerk wurde 2016 vom Bundestag beschlossen und ist am 1. Juni in Kraft getreten. Die Verordnung soll es Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Verträge zu vergleichen und einfacher zu kündigen. Bislang schreiben Mobilfunkanbieter wichtige Details ihrer Tarife gern ins Kleingedruckte, wo man sie sich erst mühsam zusammensuchen muss.

Bestandskunden profitieren von der neuen Verpflichtung für Mobilfunkanbieter erst später. Ab Dezember 2017 müssen auch in laufenden Verträgen in der Monatsrechnung die Kündigungsfristen aufgeführt werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website