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Welche Strafen gibt es für BAföG-Betrug?

ek (CF)

Aktualisiert am 13.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wer vorsätzlich BAföG-Betrug begeht und förderungsrelevantes Vermögen verschweigt, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Ein Eintrag ins Führungszeugnis kann zudem die spätere Jobsuche erheblich erschweren.

Strafrechtliche Ahndung nicht ausgeschlossen

Erhärtet sich der Verdacht eines BAföG-Betrugs, versendet die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen. Im nächsten Schritt wird in der Regel ein Rückzahlungsbescheid erlassen. Dabei wird der Förderungsnehmer aufgefordert, die unrechtmäßig erhaltene Förderung zurückzuzahlen. Im letzten Schritt steht eventuell eine strafrechtliche Ahndung: Bei einer klaren betrügerischen Absicht oder einem besonders großen Schaden übergibt die Behörde den Fall der Staatsanwaltschaft. Diese wird ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Beschuldigten anschließend über die Polizei vorladen. Spätestens an dieser Stelle ist juristischer Rat dringend angebracht. Bei kleineren Fällen von BAföG-Betrug bleibt die Einschaltung der Staatsanwaltschaft dagegen aus. (Rückzahlungsbescheid: BAföG-Leistungen erstatten)

Relevante Strafbemessungsfaktoren

Ob und in welchem Umfang Strafen verhängt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Wesentlichen sind bei jedem Einzelfall die Höhe des unrechtmäßig bezogenen BAföG, die Länge der BAföG-Bezugsdauer, eventuell vorhandene Vorstrafen sowie die Beweggründe für die gemachten Falschangaben individuell zu berücksichtigen.

Beispiele: Diese Strafen sind möglich

Bei einem Schaden von unter 500 Euro kann noch eine straffreie Verfahrenseinstellung erreicht werden. Wobei die 500 Euro als Mittelwert zu sehen sind, da die Werte von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Rahmenbedingungen dafür finden sich im § 153 der Strafprozessordnung (StPO). Grundsätzlich ist eine Verfahrenseinstellung immer das oberste Ziel.

Wurde dieser oben genannte Wert überschritten, wird meistens eine Geldstrafe fällig. Wie hoch diese ausfällt, hängt sehr stark von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Im Extremfall ist auch eine Freiheitsstrafe möglich. Wichtig: Alle Geldstrafen ab 90 Tagessätzen werden zudem ins Führungszeugnis eingetragen. Wer beispielsweise einen juristischen Beruf ergreifen möchte, gefährdet entsprechend seine Karrierechancen. (Kommt ein BAföG-Betrug ins Führungszeugnis?)

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