In der Regel erhalten Bürger jedes Jahr eine Renteninformation – per Brief. Das soll sich künftig ändern. Der Bund plant eine digitale Rentenübersicht. Was heißt das?
Bislang erhalten Bürger in Deutschland Jahr für Jahr einen Brief von der Rentenversicherung – die Renteninformation. Das soll sich ändern: Bald soll eine Webseite an den Start gehen, auf der Bürger alle Informationen aus der gesetzlichen Rente finden.
Doch nicht nur das: Auch Ansprüche aus privater oder betrieblicher Rentenversicherung sollen dort gebündelt sein.
Bereits im Koaltionsvertrag hat die Groko ein solches Portal beschlossen, im Sommer 2020 hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. t-online erklärt, was Sie jetzt zum Rentenportal wissen sollten.
Was umfasst die digitale Rentenübersicht?
Laut Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) soll das Rentenportal die Deutschen umfassend informieren. "Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht", sagte er laut Mitteilung. Bisher gibt es verschiedene Träger für die jeweiligen Altersleistungen, die in eigener Form über Zwischenstände informieren.
Das geplante Portal soll alle Informationen zur gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rente umfassen. Es soll auch Ansprüche zur Erwerbsminderung oder Ansprüche im Hinterbliebenenfall erfassen.
Das heißt im Klartext: Dort finden Sie Informationen dazu, wie viele Rentenpunkte Sie gesammelt haben, wie hoch Ihre prognostizierte Rente sein wird und was sich bei Ihrer Rente ändern wird – also alles, was Sie auch in einer Standmitteilung nachlesen können.
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Auch Infos aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen zu finden sein
Doch nicht nur Infos zur gesetzlichen Rente können Sie dort finden. Auch Ansprüche aus der privaten Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersvorsorge sollen auf dem Portal gebündelt sein.
Unklar ist bislang, ob es auch Infos der Beamtenversorgung oder von berufsständischen Versorgungswerken umfasst. Auch Vermögen aus Kapitalanlagen wie Fonds oder auch Immobilien werden womöglich nicht berücksichtigt.
"Es wäre fatal, wenn auf dem Rentenportal nur Ansprüche aus Versicherungen zu finden sind", sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Altersvorsorge umfasst eben nicht nur versicherungsförmige Produkte, sondern etwa auch Immobilien oder Fondssparpläne ohne Versicherungsmantel. So würde die Politik auch ein falsches Zeichen setzen."
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Wie funktioniert die Rentenübersicht?
Wie die Rentenübersicht genau funktioniert und wie Sie diese bedienen, steht noch nicht fest – sie muss schließlich noch entwickelt werden.
Fest steht bislang: Die Bündelung der verschiedenen Informationen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge soll per Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, erfolgen. Diese individuelle Nummer besitzt jeder deutsche Bürger. Dazu müssen jedoch die Nutzer zustimmen.
Die Daten werden indes nur für die Abfrage zusammengeführt. Sie können diese freiwillig in einem Nutzerkonto speichern. Wenn Sie dies nicht möchten, werden die Daten gelöscht.
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Welche Kritik gibt es an der Rentenübersicht?
"Ich begrüße grundsätzlich die Einführung eines Rentenportals, auf dem Verbraucher alle Infos zu ihrer Rente und der Rentenlücke finden", so Verbraucherschützerin Klug.
Allerdings warnt sie auch: "Wichtig ist, dass der Datenschutz eingehalten wird. Es darf nicht sein, dass etwa Informationen der gesetzlichen Rente privaten Versicherern in die Hände fallen. So öffnet man den Vertriebsexzessen Tür und Tor."
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Wann kommt die Rentenübersicht?
Das dauert noch. 2021 soll zunächst einmal eine "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht" eingerichtet werden, die bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund ansässig ist.
Ende 2022 soll dann eine Testphase starten, für die sich interessierte Rentner registrieren können. Ein Jahr später, also Ende 2023 soll das Portal dann an den Start gehen – und für alle verpflichtend werden.
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Ersetzt die Rentenübersicht die jährliche Renteninformation?
Nein. Das ist bislang nicht geplant. Verbraucherschützerin Sandra Klug kann sich das aber in der Zukunft vorstellen. "Warum sollte man nicht die jährliche Renteninformation abschaffen, wenn das Rentenportal gut anläuft?"
Sie verweist aber auch darauf, dass man bestimmte Bevölkerungsgruppen – etwa ältere – nicht ausschließen dürfe. "Es muss sichergestellt sein, dass jeder Zugang zu den Infos erhält, die man sonst schriftlich bekommen hätte."
- Eigene Recherche
- Bundesarbeitsministerium
- bundesregierung.de
- Gespräch mit Sandra Klug
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa