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Rentenfrage: Kann ich in Rente gehen, wann ich will?


Rentenfrage
Kann ich in Rente gehen, wann ich will?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 01.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Frau auf einem Steg (Symbolbild): Kann ich in Rente gehen, wann ich will – sofern ich es mir leisten kann?Vergrößern des BildesFrau auf einem Steg (Symbolbild): Kann ich in Rente gehen, wann ich will – sofern ich es mir leisten kann? (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich in Rente gehen, wann ich will – sofern ich es mir leisten kann?

Nein. "Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen Sie neben versicherungsrechtlichen auch persönliche Voraussetzungen erfüllen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. "Hierzu zählt unter anderem, dass Sie ein bestimmtes Mindestalter erreichen müssen."

Die reguläre Altersrente etwa gibt es bereits nach fünf Versicherungsjahren. Allerdings liegt das Zugangsalter je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. "Der Jahrgang 1956, der 2021 65 wird, kann die reguläre Altersrente erst mit 65 Jahren und 10 Monaten bekommen", so Sennewald. "Für später Geborene steigt das Zugangsalter schrittweise auf 67 Jahre."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Beachten Sie: Wenn Sie nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen sein sollten, können Sie selbstverständlich auch schon vor dem Regelalter "in Rente gehen" – allerdings bekommen Sie dann je nachdem keine oder erst später Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

So ziehen Sie Ihre Rente vor

Sie können Ihren Rentenbeginn aber auch vorziehen, wenn Sie bereits länger versichert sind. "Die Altersrente für langjährig Versicherte etwa kann nach 35 Versicherungsjahren bereits im Alter von 63 in Anspruch genommen werden", sagt Sennewald. Es gilt aber: "Dies ist dann mit einem Abschlag verbunden."

Dieser beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns. Vor 63 in Rente zu gehen, ist nur möglich, wenn Sie eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent haben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gundula Sennewald
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