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Wird ein 450-Euro-Job auf die Witwenrente angerechnet?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird ein 450-Euro-Job auf die Witwenrente mit angerechnet?
Ja. Auf die Witwenrente wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Dazu zählen zum Beispiel eine eigene Rente oder auch Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit, auch wenn es sich um einen Minijob handelt.
"Allerdings wird nur Einkommen angerechnet, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Dieser Freibetrag beträgt bei Wohnsitz im Westen rund 903 Euro und bei Wohnsitz im Osten rund 884 Euro. Der über dem Freibetrag liegende Betrag wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, so der Experte.
"Haben Sie ausschließlich Einkommen aus einem 450-Euro-Job, würde die Witwenrente nicht gekürzt werden, da der Freibetrag nicht überschritten wird." Lesen Sie hier, wann Sie überhaupt Anspruch auf die Witwenrente haben.