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Wohnung teilen: So regeln Wohngemeinschaften den Mietvertrag


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So regeln Wohngemeinschaften den Mietvertrag

Von dpa
03.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Es gibt verschiedene Vertragsformen für WGs mit entsprechenden Vor- und Nachteilen.Vergrâßern des BildesEs gibt verschiedene Vertragsformen für WGs mit entsprechenden Vor- und Nachteilen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Sich mit anderen eine Wohnung teilen, kann von Vorteil sein. Doch in jeder Wohngemeinschaft gibt es auch Wechsel. Wann neue Mitbewohner ein- und alte ausziehen dürfen, hÀngt davon ab, wie der Mietvertrag gestaltet ist, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in seiner gleichnamigen Zeitschrift (Ausgabe Februar 2022). Drei Mâglichkeiten im Überblick:

β€’WG mit UntermietvertrΓ€gen:Eine MΓΆglichkeit ist, dass ein Hauptmieter oder eine Hauptmieterin den Mietvertrag mit der Hausverwaltung abschließt. Die einzelnen Zimmer werden dann ΓΌber UntermietvertrΓ€ge an weitere Bewohnerinnen und Bewohner vermietet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Untervermietung auch erlaubt wurde.

In diesem Fall ist allein der Hauptmieter oder die Hauptmieterin verantwortlich und haftet gegenΓΌber dem Vermieter. Auch wer noch in der Wohnung wohnt, liegt in der Hand eines Hauptmieters. Im KΓΌndigungsfall wird nur dem Hauptmieter gekΓΌndigt.

β€’WG nur mit Hauptmietern:Eine Alternative ist, dass alle Bewohner als Hauptmieter gelten. Hierzu mΓΌssen auch alle den Mietvertrag unterschreiben. Die Rechten und Pflichten gegenΓΌber der Hausverwaltung ΓΌben dann alle WG-Mitglieder gleichermaßen aus.

Das gilt auch fΓΌr die KΓΌndigung. Soll die Wohngemeinschaft aufgelΓΆst werden, muss die KΓΌndigung von allen Mitgliedern ausgesprochen werden. Im Zweifel kann das problematisch werden, wenn nur ein WG-Mitglied ausziehen mΓΆchte.

β€’WG mit separaten MietvertrΓ€gen:Vermieterinnen und Vermieter kΓΆnnen auch mit jedem einzelnen Bewohner einen eigenen Vertrag abschließen. Das heißt, es wird dann nur ein Mietvertrag ΓΌber ein Zimmer sowie die Mitbenutzung von KΓΌche und Bad abgeschlossen.

Bei dieser Vertragsvariante kΓΆnnen die Mitbewohner eigenstΓ€ndig ein- und ausziehen, ohne sich mit dem Rest der Wohngemeinschaft besprechen zu mΓΌssen. Die Auswahl der Mitbewohner liegt aber allein im Ermessen des Vermieters oder der Vermieterin. Daher kann es in solchen Zweck-WGs zu einer hΓΆheren Fluktuation kommen.

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