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Witwenrente beantragen: So gehen Sie richtig vor


Rente wegen Todes
Witwenrente beantragen: So gehen Sie richtig vor

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Witwenrente beantragen: 30 Tage nach dem Tod Ihres Lebenspartners können Sie einen Vorschuss beantragen.Vergrößern des BildesWitwenrente beantragen: 30 Tage nach dem Tod Ihres Lebenspartners können Sie einen Vorschuss beantragen. (Quelle: Daisy-Daisy/getty-images-bilder)
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Ist Ihr Ehepartner gestorben, haben Sie Anspruch auf Witwenrente. Da sie nicht automatisch gezahlt wird, müssen Sie einen Antrag stellen.

Um eine Witwenrente zu erhalten, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gestorben ist, müssen Sie einen Antrag bei dem Rentenversicherungsträger stellen, bei dem Ihr Partner versichert war. Da der Antrag ziemlich umfangreich ist, können Sie in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung Hilfe in Anspruch nehmen.

Hilfe beim Antrag auf Witwenrente

Unabhängig davon, bei welchem Rentenversicherungsträger Ihr Partner versichert war, hilft Ihnen die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie Witwenrente beantragen möchten. Sie berät auch, wenn es um das Witwengeld geht, das der Witwenrente ähnlich ist.

Es wird gezahlt, wenn Ihr Partner Beamter war. Für Beamte gibt es andere Versicherungsträger. Auskünfte erhalten Sie über das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800/10004800.

Mitunter hilft Ihnen auch das Bestattungsinstitut bei der Beantragung der Witwenrente. Hilfe erhalten Sie zudem von Versichertenältesten, das sind verrentete Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, die sich bei dem Thema auskennen. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie nach Hilfe in Ihrer Nähe suchen.

Unterlagen, die Sie benötigen

Um eine Witwenrente zu beantragen, reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antrag die folgenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger ein:

  • Sterbeurkunde Ihres Partners
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Ihre Kontonummer
  • Ihren Personalausweis
  • letzten Rentenbescheid oder letzte Gehaltsabrechnung Ihres Partners
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunde von Kindern, wenn diese noch minderjährig sind oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können

Frist zur Beantragung der Witwenrente beachten

Sie sollten umgehend nach dem Todesfall einen Antrag auf Witwenrente stellen. Ein Vorschuss auf die Witwenrente wird Ihnen in Höhe von drei Monatsrenten des Verstorbenen in einer Summe ausgezahlt. Um diesen Vorschuss zu beantragen, haben Sie nach dem Todeszeitpunkt Ihres Partners 30 Tage Zeit. Einen Antrag können Sie beim Rentenservice der Deutschen Post in einer Postfiliale stellen.

Beantragen Sie den Vorschuss und wird er Ihnen gewährt, erhalten Sie automatisch auch die Witwenrente und müssen dafür keinen neuen Antrag stellen. Witwenrente können Sie auch noch bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen, wenn Sie keinen Vorschuss beantragt haben.

Witwenrente beantragen Schritt für Schritt

Um eine Witwenrente zu beantragen, gehen Sie nach den folgenden Schritten vor:

  1. Laden Sie sich das Antragsformular von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter oder fordern Sie es von der Deutschen Rentenversicherung an.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus oder nehmen Sie die Hilfe der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch.
  3. Schicken Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung oder geben Sie es selbst dort ab.

Es ist besser, den Antrag mit den Unterlagen selbst bei der Deutschen Rentenversicherung abzugeben. Dort können Sie auch einen Termin vereinbaren, wenn Sie Hilfe beim Antrag benötigen. Zu diesem Termin bringen Sie die geforderten Unterlagen mit.

Verwendete Quellen
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