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Höhere Krankenkassenbeiträge: So können sich Rentner dagegen wehren


Krankenkasse bis zu 150 Euro teurer – das können Rentner tun

Von t-online, cho

Aktualisiert am 05.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Älterer Mann prüft seinen Blutdruck (Symbolbild): Seit März müssen Rentner höhere Krankenkassenbeiträge zahlen.
Ein älterer Mann prüft seinen Blutdruck (Symbolbild): Seit März müssen Rentner höhere Krankenkassenbeiträge zahlen. (Quelle: Dejan Marjanovic/Getty Images)
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Die höheren Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung kommen jetzt auch bei Rentnern an. Was Sie tun können, um den Kostenanstieg zu dämpfen.

Die meisten Versicherten bekamen es schon im Januar mit gestiegenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu tun, seit März müssen nun auch viele Rentner höhere Beiträge zahlen. Innerhalb eines Jahres kommen so bis zu 150 Euro mehr auf Ruheständler zu.

Sie können aber etwas dagegen tun: Wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zeigen, die t-online exklusiv vorliegen, können Rentner mit einem Wechsel der Krankenkasse bis zu 88 Euro jährlich sparen.

Sonderkündigungsrecht nutzen

"Die Beitragserhöhung ist ein guter Zeitpunkt, einen kritischen Blick auf die Kosten für die Krankenversicherung zu werfen", rät Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht."

Auch wer seit mindestens zwölf Monaten beim aktuellen Anbieter sei, könne mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Wechsel achten sollten.

Das gilt für einen Standardrentner

Bei den bundesweit zugänglichen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung seit Januar zwischen 0,90 und 1,80 Prozent (hier geht es zur kompletten Liste). Die neuen Beitragssätze gelten für Rentner und Ruheständler ab März bis einschließlich Februar 2024.

Gut zu wissen

Beitragsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für versicherungspflichtige Rentner wegen gesetzlicher Vorgaben immer erst zwei Monate später berücksichtigt. Das gilt sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen. Der geänderte Beitrag wird Betroffenen nur mit dem Kontoauszug ihrer Bank mitgeteilt. Einen schriftlichen Bescheid gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Rentenberechtigter und Kontoinhaber nicht identisch sind.

Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – in Westdeutschland bei 1.620,90 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern bei 1.598,40 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat.

Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger. Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Krankenkasse beträgt 0,50 Prozentpunkte.

In den alten Bundesländern müssen Ruheständler mit einer Standardrente innerhalb eines Jahres so bis zu 49 Euro höhere Abzüge für die Krankenversicherung in Kauf nehmen, in den neuen Bundesländern sind es bis zu 48 Euro.

Bis zu 150 Euro mehr bei zusätzlichen Bezügen

Doch nicht nur auf die gesetzliche Rente fällt der Krankenversicherungsbeitrag an. Erhalten Ruheständler weitere Zahlungen wie eine Witwen- oder Betriebsrente oder verdienen sie aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit hinzu, werden auch diese Bezüge für den Krankenkassenbeitrag herangezogen.

Zum Jahreswechsel ist auch die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Der Höchstbetrag zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags liegt jetzt bei 4.987,50 Euro. Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder höher liegen, zahlen in den nächsten zwölf Monaten bis zu 150 Euro mehr Krankenkassenbeitrag. Mehr zur Beitragsbemessungsgrenze lesen Sie hier.

Wechsel spart bis zu 88 Euro

Ruheständler mit einer Eckrente in Westdeutschland sparen bis zu 88 Euro im Jahr, in Ostdeutschland bis zu 86 Euro, wenn sie von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,80 Prozent zu einer mit 0,90 Prozent Zusatzbeitragssatz wechseln.

Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch.

Verwendete Quellen
  • Auswertung des Vergleichsportals Verivox
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