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Rente mit 63 – abschlagsfrei für Schwerbehinderte? Regeln im Überblick


Gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 auch für Schwerbehinderte?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 03.09.2023Lesedauer: 2 Min.
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Frau im Rollstuhl arbeitet am Schreibtisch (Symbolbild): Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten bei der Altersrente andere Regeln.Vergrößern des Bildes
Frau im Rollstuhl arbeitet am Schreibtisch (Symbolbild): Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten bei der Altersrente andere Regeln. (Quelle: South_agency/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Können Schwerbehinderte früher ohne Abschläge in Rente gehen?

Für besonders langjährig Versicherte gibt es in Deutschland die sogenannte Rente mit 63. Der Name ist allerdings etwas irreführend, da das nötige Lebensalter für diese vorgezogene Altersrente gestaffelt auf 65 Jahre angehoben wird. Wer etwa 1963 geboren ist, kann die abschlagsfreie "Rente mit 63" erst mit 64 Jahren und zehn Monaten beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass er mindestens 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann.

Wer nicht so lange arbeiten möchte, kann bereits zum 63. Lebensjahr eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beziehen. Diese Abschläge betragen je nach Geburtsjahrgang bis zu 14,4 Prozent. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Rente mit 63.

Rente mit 63: Was gilt für Schwerbehinderte?

Ein t-online-Leser möchte wissen, ob dieselben Regeln auch für Schwerbehinderte gelten. In einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung sei zu lesen, dass er zum 1. November 2025 mit 10,8 Prozent Abzügen in Frührente gehen könne. Bis dahin habe er bereits 45 Versicherungsjahre voll. Der Leser ist im Jahr 1963 geboren.

"Sind Sie schwerbehindert, mit einem anerkannten Grad von mindestens 50 Prozent, können Sie bereits nach 35 Versicherungsjahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Diese wird für den Geburtsjahrgang 1963 ebenfalls mit 64 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei gezahlt." Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen könne aber auch bis zu drei Jahre früher beginnen.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an wirtschaft-finanzen@stroeer.de.

"Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, müssen Sie einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen", erklärt die Expertin. "Beginnt Ihre Rente zum frühestmöglichen Rentenbeginn, wird Ihre Rente mit 10,8 Prozent Abschlägen gezahlt."

Schwerbehinderte Menschen können damit früher eine Altersrente mit Abschlägen beziehen als Versicherte ohne Schwerbehinderung. Auch haben Sie die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in eine vorgezogene Altersrente zu wechseln.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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