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Rente: Zählt Arbeitszeit im europäischen Ausland auch für die deutsche Rente?


Rentenfrage
Zählen Berufszeiten im Ausland auch für die deutsche Rente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 24.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Älteres Ehepaar in Spanien (Symbolbild): Zählen Berufszeiten im Ausland auch für die Rente in Deutschland?Vergrößern des BildesÄlteres Ehepaar in Spanien (Symbolbild): Zählen Berufszeiten im Ausland auch für die Rente in Deutschland? (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich habe jahrelang im europäischen Ausland gearbeitet – wirkt sich diese Zeit auf die Rentenhöhe in Deutschland aus?

Ja. "So wie Sie leben und arbeiten viele Menschen immer mal wieder in verschiedenen europäischen Staaten", sagt Tanja Berni von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). "Das Europarecht stellt sicher, dass Ihnen dadurch keine Nachteile bei der sozialen Absicherung entstehen."

Die Zeiten im Ausland können für den späteren Rentenanspruch relevant sein, so Berni weiter. Denn um eine Rente zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa eine sogenannte Mindestversicherungszeit. Für langjährig Versicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt diese in Deutschland derzeit bei 35 Jahren.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

"Die Zeiten, die Sie im Ausland beschäftigt waren – so auch in der Schweiz –, können dafür zusammengerechnet werden", sagt Berni. "Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Rente, zahlt grundsätzlich jedes Land separat die Leistung aus den Zeiten, die Sie dort beschäftigt waren." Lesen Sie hier, was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie auswandern.

Gut zu wissen: Wenn Sie die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen, obwohl die Zeiten zusammengerechnet wurden – und Sie aber keine Rente erhalten –, können Sie sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Tanja Berni
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