Österreich, Holland, Schweden Wie Deutschlands Nachbarn in Rente gehen

Die gesetzliche Rente steht wegen des demografischen Wandels unter Druck. Deutschlands Nachbarn zeigen, welche Alternativen es gibt.
Inhaltsverzeichnis
Nicht nur in Deutschland wird über ein gerechtes Rentensystem diskutiert. Der Blick ins Ausland zeigt: Einige von Deutschlands Nachbarn gehen deutlich später als hierzulande in Rente – und das nicht erst in Jahrzehnten, sondern schon jetzt.
t-online hat sich eingehend mit den Rentensystemen in ausgewählten Ländern beschäftigt, darunter jene von Italien, Norwegen, den Niederlanden, Schweden, Österreich, Frankreich und der Schweiz. Im Folgenden ziehen wir einen Vergleich zur Höhe der Rente, dem Renteneintrittsalter und der Beitragshöhe.
Hinweis: Wir betrachten in unserer Übersicht lediglich die gesetzlichen Rentensysteme. Darüber hinaus gibt es vielfältige betriebliche und private Vorsorgeangebote. Auch Invaliden- oder Hinterbliebenenrenten lassen wir in der Betrachtung außen vor, es werden nur Altersrenten betrachtet. Bei all dem gilt: Ein direkter Vergleich zwischen den Rentensystemen ist nur bedingt möglich, da sich etwa die gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen bisweilen stark unterscheiden, insbesondere die Lebenshaltungskosten.
Deutschland
Das deutsche Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren. Das heißt: Wer aktuell erwerbstätig ist, zahlt mit seinen Beiträgen zur Rentenversicherung die Rentenzahlungen an die heutigen Senioren. Die Renten der aktuell Erwerbstätigen werden dagegen von den künftigen Arbeitnehmern gezahlt. Das nennt man auch "Generationenvertrag". Die meisten Selbstständigen zahlen nicht automatisch in die Rentenversicherung ein.
Renteneintrittsalter: In Deutschland hängt die Regelaltersgrenze vom Geburtsjahrgang ab. Wer früher in Rente geht, muss in der Regel mit Abschlägen auf die Rentenzahlungen rechnen. Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, galt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischen liegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Rentenhöhe: Die durchschnittliche Bruttorente in Deutschland liegt derzeit bei 1.835,55 Euro brutto (Stand: 1. Juli 2025). Diese sogenannte Standardrente ist aber nur ein statistischer Wert, bei dem 45 Beitragsjahre und ein durchschnittlicher Verdienst angenommen werden. Zudem gehen von der Bruttorente noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern ab. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.
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Rentenbeiträge: Aktuell liegt der sogenannte Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer teilen sich diesen Betrag hälftig mit dem Arbeitgeber.
Besonderheiten: Zusätzlich zur gesetzlichen Rente gibt es zwei weitere zum Teil staatlich geförderte Säulen der Altersvorsorge: die betriebliche Vorsorge sowie die private Vorsorge. Allerdings besitzt längst nicht jeder Bürger eine Absicherung aus allen drei Säulen.
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Österreich
In Österreich zahlen alle Erwerbstätigen über ein Umlagesystem in die Rente ein – auch Selbstständige. In Österreich heißt die Rente Pension.
Renteneintrittsalter: Das Regelpensionsalter liegt in Österreich für Frauen, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 1964 geboren sind, bei 61 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Das Pensionsalter für Frauen wird bis 2033 schrittweise an das der Männer angepasst.
Rentenhöhe: Die Durchschnittsrente in Österreich betrug 2024 monatlich 2.321,40 Euro für Männer und 1.594,24 Euro für Frauen. Die Renten sind, anders als derzeit in Deutschland, voll steuerpflichtig.
Rentenbeiträge: Der Beitragssatz zur Rente beträgt in Österreich für Arbeitnehmer 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber 12,55 Prozent tragen und die Beschäftigten 10,25 Prozent.
Besonderheiten: Beamte werden zwar nicht direkt in die Rentenversicherung einbezogen, ihre Leistungen aus der Versicherung werden jedoch Schritt für Schritt denen von Erwerbstätigen angepasst. In Österreich gibt es für Senioren auch ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Im Grunde wird die Rente also 14 Mal im Jahr statt 12 Mal ausgezahlt.
Niederlande
In den Niederlanden ist der zentrale Baustein des Systems eine gesetzliche Grundrente, auch AOW-Rente genannt. Die ist jedoch deutlich höher als die deutsche Grundrente, die nur als Aufschlag auf kleine Renten gezahlt wird. Anspruch auf die volle Grundrente hat, wer mindestens 50 Jahre lang in den Niederlanden gelebt hat und dort gemeldet war. Für jedes Jahr, das davon abgeht, werden zwei Prozent abgezogen.
Renteneintrittsalter: Das Rentenalter für die Grundrente liegt seit 2024 bei 67 Jahren. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird aktuell ein Anstieg auf 67 Jahre und drei Monate ab 2028 prognostiziert.
Rentenhöhe: Die AOW-Rente betrug zuletzt 1.569,75 Euro brutto pro Monat für Alleinstehende. Nach dem Abzug von Steuern lag sie noch bei 1.486,24 Euro (Stand: 2024).
Rentenbeiträge: Die AOW-Beiträge liegen bei 17,9 Prozent des sogenannten Beitragseinkommens, das etwa auch Wohnkosten einbezieht. Die Arbeitnehmer zahlen die Beiträge komplett, der Arbeitgeber zahlt nichts.
Besonderheiten: Das Rentensystem basiert wie in Deutschland auf drei Säulen, also zusätzlich zur AWO-Rente gibt es die betriebliche Zusatzvorsorge und die private Vorsorge.
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Frankreich
Das französische Rentensystem ist sehr kompliziert, da es spezielle Regelungen je nach Branche gibt, in der man tätig ist. Mit der Rentenreform von 2023 wurden allerdings einige Sonderregelungen und Rentenkassen abgeschafft. Für besonders belastende Berufe blieben Ausnahmeregelungen bestehen. Beamte zahlen weiterhin in Pensionskassen ein. Darüber hinaus gibt es noch Betriebsrenten und die private Vorsorge als Ergänzung.
Renteneintrittsalter: Das frühestmögliche Rentenalter wird in Frankreich derzeit schrittweise von 62 auf 64 Jahre bis 2032 erhöht. Um es in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Wartezeiten erfüllt sein. Je nach Branche gibt es jedoch große Unterschiede. Besonders Staatsdiener gehen im Schnitt früher in Rente, in der freien Wirtschaft arbeitet man in Frankreich dagegen häufig länger.
Rentenhöhe: Laut der Statistikbehörde DREES betrug die durchschnittliche monatliche Rente Ende 2022 1.626 Euro brutto. Dabei sind auch Erhöhungsbeträge für Personen mit drei oder mehr Kindern berücksichtigt. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge blieb den Franzosen eine durchschnittliche Rente von 1.512 Euro im Monat.
Rentenbeiträge: Die Höhe hängt davon ab, in welcher Rentenkasse man versichert ist. Im Privatsektor zahlen Arbeitnehmer zum Beispiel 10,5 Prozent des Bruttogehalts in die Rentenversicherung, der Arbeitgeber etwas mehr als 13 Prozent.
Besonderheiten: Um eine abschlagsfreie Rente zu bekommen, müssen die Franzosen eine bestimmte Zahl an Mindestbeitragsjahren vorweisen. Diese wird im Zuge der Reform bis 2027 von 42 auf 43 Jahre angehoben. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft steigt die monatliche Mindestrente auf bis zu 1.200 Euro, gilt aber nicht für alle Rentner in voller Höhe, sondern abhängig von der Beitragszeit. Nur etwa 10 Prozent der aktuellen Rentner profitieren vollständig davon.
Schweiz
Das Rentensystem der Eidgenossen galt lange Zeit als Vorbild in Europa: niedrige Beiträge, hohe Renten. Doch seit Kurzem steht auch dieses Rentensystem vor großen Problemen. Denn die Beitragszahler werden immer weniger, dagegen steigt die Lebenserwartung – ein Problem, das auch in Deutschland besteht. Ein Ausgleichsfonds springt immer dann ein, wenn die Rentenkasse Verluste schreibt. Doch dieser Fonds schmilzt auf Dauer auch dahin.
Schon mehrfach wurde versucht, das Schweizer Rentensystem anzupassen. Jedoch scheiterten Reformen seit 26 Jahren immer an Volksabstimmungen oder dem Parlament; die Eidgenossen lassen anders als in Deutschland üblich über Verfassungsänderungen direktdemokratisch abstimmen.
Renteneintrittsalter: Das Rentenalter für Männer liegt bei 65 Jahren, im Juni 2021 beschloss der Schweizer Nationalrat das Renteneintrittsalter von Frauen bis 2028 ebenfalls auf 65 Jahre zu erhöhen.
Rentenhöhe: 2023 betrug die monatliche durchschnittliche Altersrente (AHV) 1.919 Franken. Das entspricht rund 2.056 Euro.
Rentenbeiträge: Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich einen Rentenbeitrag von 10,6 Prozent jeweils hälftig.
Besonderheiten: Das schweizerische Rentensystem besteht wie das deutsche aus drei Säulen. Neben der staatlichen Vorsorge, der sogenannten AHV, gibt es die berufliche Vorsorge sowie die private. Die erste Säule beruht wie in Deutschland auf einem Umlageverfahren. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass die Eidgenossen keine Beitragsbemessungsgrenze kennen. Das heißt: Die gesamten Einnahmen werden für die Beiträge zur Rentenversicherung herangezogen, allerdings gibt es eine monatliche Maximalrente von 2.520 Franken (rund 2.700 Euro) aus der ersten Säule. Es findet also de facto eine extreme Umverteilung statt.
Italien
Zuständig für die Auszahlung der Rente in Italien ist der Sozialversicherungsträger INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale). Die zentrale Rente ist die Regelaltersrente, auch Altersruhegeld genannt.
Renteneintrittsalter: Wie in Deutschland gibt es in Italien ebenfalls eine Regelaltersgrenze. Sie liegt zurzeit bei 67 Jahren, steigt jedoch ab 2027 auf 67 Jahre und drei Monate. Das Rentenalter ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Doch es gibt auch in Italien eine vorgezogene Altersrente, vergleichbar mit der Rente für langjährig Versicherte. Sie funktioniert nach dem Prinzip: Ab einer bestimmten Wartezeit darf man in Rente gehen – auch ohne das Regelalter überschritten zu haben.
Rentenhöhe: Die durchschnittliche Bruttorente lag Ende 2024 laut INPS-Bericht bei 1.860 Euro, wobei es erhebliche Unterschiede nach Geschlecht gibt: Männer erhalten im Mittel 2.142 Euro, Frauen 1.594 Euro monatlich. Von den Beträgen gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab.
Rentenbeiträge: Die Rentenbeiträge richten sich nach dem Bruttogehalt, für Arbeitnehmer im Privatstektor beträgt der Prozentsatz 33 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer ein Drittel, die restlichen zwei Drittel zahlt der Arbeitgeber.
Besonderheiten: In Italien darf man zu der Regelaltersrente ohne Begrenzung hinzuverdienen. Zur Regelaltersrente gibt es noch eine Mindestrente, wenn Beschäftigte unter einer bestimmten Grenze verdient haben. In Italien wird zudem eine 13. Rente im Jahr ausgezahlt.
Norwegen
In Norwegen sind alle Bürger Mitglied in einer Einwohnerversicherung. Dazu zählen auch Menschen, die zwar in Norwegen arbeiten, aber nicht dort wohnen. Die Versicherung zahlt eine garantierte Rente aus, die jedem Bürger zusteht. Darüber hinaus gibt es eine Zusatzversicherung; die Höhe der Zahlungen hängt vom Einkommen ab.
Renteneintrittsalter: Das Rentenalter liegt bei 67 Jahren. Wenn man genügend Rentenanwartschaften gesammelt hat, kann man jedoch ab 62 Jahren in Rente gehen. Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, auch über das Alter von 67 Jahren hinaus zu arbeiten und so ihre Rente aufzustocken.
Rentenhöhe: Die Garantierente betrug 2022 im Schnitt rund 1.760 Euro, dazu kommen die Zahlungen aus der Zusatzversicherung. Um die Garantierente zu erhalten, muss man 40 Jahre lang Mitglied der norwegischen Rentenversicherung gewesen sein.
Rentenbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent in die Rente ein, der Arbeitgeber gibt in der Regel 14,1 Prozent hinzu. Selbstständige zahlen einen Beitragssatz von 11,4 Prozent ihres Einkommens in die Sozialversicherung ein.
Besonderheiten: Norwegen betreibt den weltgrößten Staatsfonds. Auf diese Weise sorgt Norwegen für die Zeit vor, wenn die Ölreserven des Landes aufgebraucht sind. Ein kleiner Teil aus dem Staatsfonds fließt auch in das Rentensystem.
Schweden
Anders als in Deutschland basiert das schwedische Rentensystem seit Jahren auch auf einer breit gestreuten Aktienanlage: 2,5 Prozent des Beitrags eines jeden Bürgers an die gesetzliche Rente muss in einen Aktienfonds fließen, in die sogenannte Prämienrente. Der Großteil der gesetzlichen Rente, die Einkommensrente, ist wie in Deutschland umlagefinanziert.
Dabei haben die Schweden die Wahl zwischen privat gemanagten Fonds oder dem staatlich verwalteten Aktienfonds, dem "AP7". Dieser Fonds investiert das Geld der Beitragszahler über Indexfonds in Aktiengesellschaften, die über die ganze Welt verteilt sind.
Renteneintrittsalter: Anders als in Deutschland entscheidet in Schweden jeder individuell, wann sie oder er in Rente gehen möchte. Als unterste Grenze gilt 2025 ein Alter von 63 Jahren, allerdings nur gegen Abschläge. Die volle Altersrente gibt es aktuell noch ab 66 Jahren, die Grenze steigt 2026 auf 67 Jahre. Die Schweden haben das Recht, bis 69 zu arbeiten. Darüber hinaus geht es nur, wenn sie sich mit ihrem Arbeitgeber darauf verständigen.
Rentenhöhe: Die durchschnittliche Rentenhöhe in Schweden anzugeben, ergibt aufgrund der sehr unterschiedlichen individuellen Renteneintrittsalter nur bedingt Sinn.
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Rentenbeiträge: Der Rentenbeitrag liegt bei 18,5 Prozent des Einkommens, davon fließen 16 Prozent in den umlagefinanzierten Teil des Systems, 2,5 Prozent werden angelegt.
Besonderheiten: Wer während seines Erwerbslebens ein sehr geringes Einkommen hat, hat Anspruch auf die sogenannte Garantierente. Vor allem Betriebsrenten stocken die gesetzliche Rente deutlich auf.
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- ihre-vorsorge.de
- EU-Kommission: Beschäftigung, Soziales und Integration
- SZ: "Zwei Länder, zwei Systeme, ein Problem"
- Deutsche Welle: "Frankreich: Warum die Renten die Nation entzweien"
- GDV: "Rente Global: Schweiz – Das Vorbild verblasst"
- ch.ch
- NZZ: "Die grosse AHV-Debatte ist beendet: Nationalbank soll Milliarden an die AHV überweisen – auch Frauen müssen künftig bis 65 arbeiten"
- uni-muenster.de
- u-di.de
- cleiss.fr
- oesterreich.gv.at