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Urteil zur Eigenbedarfskündigung: Mieter darf bleiben


Neues Urteil
Eigenbedarfskündigung: Mieter dürfen trotzdem bleiben


31.01.2024Lesedauer: 2 Min.
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Kündigung: Der Vermieter kann dem Mieter nicht einfach die Wohnung kündigen.Vergrößern des Bildes
Kündigung: Der Vermieter kann dem Mieter nicht einfach die Wohnung kündigen. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)

Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, müssen Mieter das oft akzeptieren. Ein neues Urteilt stärkt allerdings die Rechte der Mieter.

Möchten Vermieter ihre Immobilie oder Wohnung selbst nutzen, können sie eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Ist diese stichhaltig begründet, hat der Vermieter also ein ausreichend schwerwiegendes Interesse an der Nutzung, muss der Mieter die Wohnungskündigung in der Regel akzeptieren und ausziehen. Wann Vermieter Eigenbedarf anmelden dürfen und wann nicht, erfahren Sie in diesem Artikel hier.

Ein neues Urteil des Landgerichts Berlin stärkt nun allerdings die Rechte des Mieters. Demnach darf der Vermieter zwar kündigen, ausziehen muss der Mieter aber unter Umständen trotzdem nicht.

Die Sozial- beziehungsweise Härtefallklausel (§ 574 BGB) kann Mieter vor dem Rauswurf aus der Wohnung schützen. Sie besagt, dass Mieter aus folgenden Gründen nicht sofort ausziehen müssen:

  • Hohes Alter des Mieters und lange Mietdauer
  • Krankheit oder Behinderung des Mieters
  • Schwangerschaft
  • Lange Mietdauer plus intensive Verwurzelung im Umfeld
  • kurz bevorstehende wichtige Prüfung

Neues Urteil: Wann der Mieter bleiben darf

Laut dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. Januar 2024 (Az.: 117 C 257/21) zählt jetzt ein weiterer Punkt dazu: Wird keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen gefunden, muss der Vermieter seinen Mieter weiterhin in der Wohnung dulden. Zumindest für einen gewissen Zeitraum. Im vorliegenden Fall, in dem ein Mieter sich gegen die Eigenbedarfskündigung seines Vermieters gewehrt hat, zwei Jahre. Der Zeitraum ist jedoch individuell und kann daher bei anderen Gerichten länger oder auch kürzer ausfallen.

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Dauer von zwei Jahren soll dem Mieter ermöglichen, eine geeignete Wohnung zu finden. Ist die Frist abgelaufen, muss er ausziehen. Auch wenn er keinen adäquaten Ersatz gefunden hat.

Eigenbedarfskündigung: Das sollten Sie noch wissen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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