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Ist eine Corona-Impfung auch ohne Impfpass möglich?
Die Corona-Impfungen in Deutschland laufen. Viele Menschen warten auf ihren Impftermin â aber braucht man dafĂŒr eigentlich den Impfpass? Und was passiert, wenn dieser verschwunden ist?
Das Wichtigste im Ăberblick
Der Impfpass â oder auch Impfausweis â ist ein gelbes Heft, in dem Ărzte jede verabreichte Schutzimpfung vermerken. Dazu zĂ€hlen die Grippeimpfung, Standardimpfungen gegen Tetanus oder Masern sowie Reiseschutzimpfungen. Der Impfpass gibt demnach einen "Ăberblick ĂŒber den eigenen Impfschutz", informiert die Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung (BZgA).
Dank des Dokuments weiĂ nicht nur der Patient, gegen welche Krankheiten aktuell Impfschutz besteht. Laut der BZgA hilft es auch Ărzten, zu erkennen, ob eine Impfung aufgefrischt werden muss oder komplett fehlt. "Lassen sich die Impfungen nicht rĂŒckwirkend dokumentieren, so gilt man als ungeimpft", schreibt die BZgA.
Doch was passiert eigentlich, wenn der Impfausweis weg ist? Einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge können nur 48 Prozent der Deutschen die Frage, wo sich ihr Impfpass befindet, spontan beantworten. Laut Umfrage verloren auch 23 Prozent oder knapp ein Viertel der Deutschen ihren Impfpass schon einmal.
Brauche ich einen Impfpass fĂŒr die Corona-Impfung?
Um sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, ist ein Impfpass nicht unbedingt nötig. Jeder Patient erhÀlt immer eine Impfbescheinigung. Das ist ein Zettel, auf dem die erste und zweite Impfung gegen das Virus bestÀtigt werden.
Die Impfungen können zusĂ€tzlich in den Impfpass eingetragen werden â sofern dieser mitgebracht wird. Wird man in der Hausarztpraxis geimpft, kann der Arzt auch einen neuen Ausweis ausstellen und die Corona-Impfung darin direkt vermerken.
Woher bekomme ich einen neuen Impfpass?
Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument, das nicht verloren gehen sollte. Passiert es dennoch, sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser kann Ihnen einen neuen Impfausweis ausstellen und auch bei vorherigen Ărzten Patientendaten anfordern, um eventuelle Impfungen nachzutragen.
Generell sind Ărzte verpflichtet, allgemeinmedizinische Unterlagen zu Patienten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Liegen die Impfungen schon lĂ€nger zurĂŒck, ist oft eine Grundimmunisierung nötig.