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Balkon anbauen: Das ist beim nachträglichen Anbau zu beachten


Balkon
Balkon nachträglich anbauen und Sonne genießen

dpa-tmn, Stephanie Hoenig

30.03.2011Lesedauer: 3 Min.
Der Balkon - ein Stück Lebensqualität. (Vergrößern des BildesDer Balkon - ein Stück Lebensqualität. (Quelle: imago))
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Wer sich danach sehnt, auf dem eigenen Balkon zu entspannen und die Sonne zu genießen, kann sich diesen Wunsch erfüllen. Zumindest bautechnisch ist der nachträgliche Anbau eines Balkons in der Regel kein allzu großes Problem. Und neben dem persönlichen Wohnkomfort steigert ein Balkon oft auch den Marktwert einer Wohnung. Trotzdem ist von der ersten Planung bis zur Realisierung einiges zu beachten!

Wo soll der Balkon angebracht werden?

"Im ersten Planungsabschnitt sollten Wohnungsbesitzer bedenken, wofür sie den Balkon überhaupt nutzen wollen", sagt der Fachbuchautor und Architekt Thomas Drexel in Augsburg. Die Überlegung beginne mit der Ausrichtung, also der Himmelsrichtung. Wer gerne in der Sonne badet, braucht einen Südbalkon, fürs Frühstücken ist Osten ideal, und die Abendsonne lässt sich nach Westen genießen. Wichtig sind aber auch die äußerlichen Gegebenheiten rund ums Haus. "Balkone zu einer Hauptverkehrsstraße laden nicht zum Verweilen und Erholen ein", warnt Drexel.

Ein weiteres mögliches Problem: Verschattet der Balkon darunterliegende Fenster in einem Mehrfamilienhaus, könnte der dort wohnhafte Nachbar etwas gegen die Baumaßnahme einzuwenden haben. Umgekehrt kann der Balkon Bei sehr großen Fenstern könne ein darüberliegender Balkon im Sommer dagegen einen Sonnenschutz ersetzen.

Nachbarn in die Balkon-Planung einbeziehen

Wenn architektonisch die Entscheidung für einen nachträglichen Balkonanbau gefallen ist, gilt es die rechtliche Seite zu klären: "In Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Eigentümern kann ein Balkon nur angebaut werden, wenn alle Besitzer des Hauses einwilligen", erläutert die Architektin Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Eine weitere Option in einem Mehrfamilienhaus könne der gemeinschaftliche Anbau von Balkonen an allen Wohnungen sein. Auch die Nachbarn der umgebenden Häuser sollten um Zustimmung gebeten werden. Sonst drohe möglicherweise von dieser Seite Ärger - zum Beispiel wegen des Baulärms.

Ein Balkon ist oft genehmigungspflichtig

"Ein Balkonanbau ist in der Regel genehmigungspflichtig", sagt Reinhold-Postina. Dafür müsse der geplante Balkon, je nach Bundesland, unterschiedliche Bedingungen erfüllen, zum Beispiel was den Abstand zum Nachbarn angeht. Auch der örtliche Bebauungsplan spielt eine Rolle: Möglicherweise dürften bestimmte Baulinien und Fluchten nicht überbaut werden. Dies sollte vorab bei der zuständigen Behörde geklärt werden.

Auch müssten bei geschützten Bauten Bestimmungen des Denkmalschutzes berücksichtigt werden. Im nächsten Schritt steht die Entscheidung für die jeweilige Balkonkonstruktion an. "Die energetisch und häufig auch wirtschaftlich günstigste Konstruktion sind selbsttragende vorgestellte oder vorgehängte Balkone", erläutert Thomas Kwapich von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin.

Der richtige Zeitpunkt für den Balkon-Anbau

Vorgestellte Balkone stehen mit ihrer Tragekonstruktion - meist aus Stahl - vor der Fassade und würden dort lediglich mit Verschraubungen fixiert, erklärt Kwapich. Vorgehängte Balkone würden an der Fassade befestigt und zusätzlich mit Stahlseilen abgehängt. Beide Konstruktionen hätten den energetischen Vorteil, dass nur wenige Verschraubungen und Befestigungen die Dämmung durchdringen.

Dadurch würden Wärmebrücken vermieden oder reduziert. "Ein guter Zeitpunkt zum nachträglichen Anbringen von Balkonen ist gegeben, wenn eine energetische Sanierung und Wärmedämmung der Außenwände ansteht", erklärt Drexel. Dabei könnten die Anschlüsse optimal geplant und mit den Dämmmaßnahmen kombiniert werden. Die Kosten für einen Balkon sind je nach Konstruktion unterschiedlich - mit einigen tausend Euro müsse man aber schon rechnen.

Dämmung beachten

"Alte Häuser mit Balkon, bei denen die Geschossdecke als Bodenplatte nach außen gezogen worden ist, sind energetisch betrachtet problematisch", so Kwapich. Denn durch die ungeschützte Balkonplatte fließe zu viel Heizenergie nach außen. Diese Wärmebrücke führe zu einem hohen Energieverbrauch. Bei Häusern mit nachträglicher Dämmung müsse deshalb auch die Betonplatte mit gedämmt werden. Diese Lösung sei aber sehr aufwendig. Einfacher sei es, bei der Sanierung des Hauses die überstehende Betonplatte vom Gebäude abzutrennen und den künftigen Balkon mit speziellen Verbindungen thermisch vom Gebäude zu trennen.

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