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Heizungsgesetz: So viel Geld bekommen Sie maximal vom Staat


Wer sie in Anspruch nehmen kann
Heizungsgesetz: Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 11.09.2023Lesedauer: 3 Min.
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Euroscheine auf einer Heizung (Symbolbild): Wegen einer Gesetzeslücke bei der Strom- und Gaspreisbremse gehen manche Verbraucher leer aus.Vergrößern des Bildes
Euroscheine auf einer Heizung (Symbolbild): Es gibt bis zu drei Förderpakete. (Quelle: IMAGO/Robert Schmiegelt)

Wer 2024 seine Heizung modernisieren oder tauschen möchte, kann mit einer Unterstützung vom Staat rechnen. Wie hoch sind die Zuschüsse?

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sieht vor, dass nur noch bestimmte Heizungsanlagen in Häusern eingebaut werden dürfen – mehr dazu in diesem Artikel hier. Zudem gilt ab 2045 ein generelles Verbot für Gas- und Ölheizungen. Für viele Hausbesitzer bedeutet das, dass sie nun ihre Heizungsanlage über kurz oder lang tauschen müssen – ob sie wollen oder nicht.

Diese Neuanschaffung geht allerdings stark ins Geld – zwar fallen die Heizkosten bei einer effizienten Anlage geringer aus. Doch die erste finanzielle Belastung ist sehr hoch. Damit diese nicht allzu hoch ist, sieht das Heizungsgesetz auch Förderungen vor. Diese können insgesamt bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Staatliche Förderung: Das ist möglich

Der Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien wird durch die bestehende "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Die staatlichen Zuschüsse sind in Pakete unterteilt:

Grundförderung

  • Höhe: 30 Prozent für Eigenheimbesitzer
  • gilt nicht für Gas- und Ölheizungen
  • einkommensunabhängig

Sozialkomponente

  • Höhe: bis zu 30 Prozent
  • zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
  • gilt für Haushalte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt

Klima-Geschwindigkeitsbonus

  • Höhe: bis zu 20 Prozent
  • zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
  • gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen
  • gilt für Haushalte, die zum Heizungstausch verpflichtet sind; bei der Umsetzung die Anforderungen des GEGs dann aber "überfüllen". Das heißt, es werden zusätzlich noch Dämmungen durchgeführt, die Fenster getauscht oder Anlagetechniken installiert. Haushalte, die nach 2028 ihre Heizung austauschen lassen, erhalten einen niedrigeren Geschwindigkeitsbonus. Es gilt: Bis 2030 gibt es noch 17 Prozent; bis 2032 gibt es noch 14 Prozent; bis 2034 gibt es noch 11 Prozent; fortlaufend.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen?

Das GEG sieht eine maximale Förderung von 70 Prozent der Investitionskosten vor. Allerdings gibt es zusätzlich eine Kappungsgrenze in Höhe von 21.000 Euro für Einfamilienhäuser. Für Mehrfamilienhäuser liegt die Maximalhöhe förderfähiger Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegt sie anteilig bei maximal 10.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit sind es nur noch 3.000 Euro.

Welche Zuschüsse gibt es noch?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird ihr Förderprogramm 261 ("Bundesförderung für effiziente Gebäude"; "Wohngebäude-Kredit") anpassen. Haushalte können hierdurch Förderkredite mit einem geringen Jahreszins inklusive Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent erhalten. Mehr Informationen über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei einem Heizungstausch haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.

Gibt es Unterstützung für Haushalte mit wenig Geld?

Ja. Laut Bundesregierung soll "für ältere Hausbesitzer [...] oder solche mit wenig Geld oder mit staatlichen Transferleistungen [...] ein Heizungswechsel zu erneuerbarer Energie möglich sein." Wie diese Förderung aussieht, ist aktuell noch nicht näher bekannt.

Zu den staatlichen Transferleistungen zählen beispielsweise Bezüge "von laufenden Leistungen nach dem SGB II, dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII, dem SGB XIV (bzw. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG), dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem WoGG und beim Kinderzuschlag nach dem BKGG", heißt es im Gesetzentwurf.

Wie teuer wäre denn eine neue Heizung?

Je nach Art der Heizungsanlage können die Kosten hierfür zwischen 7.000 und 50.000 Euro liegen. So soll die Anschaffung inklusive Montage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 27.000 bis 40.000 Euro liegen, für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe bei bis zu 50.000 Euro.
Info: Denken Sie daran, dass eine Wärmepumpe nicht für jedes Haus die geeignete Heizungsanlage ist. Denn die Geräte sind nur effizient, wenn das Haus auch entsprechend gedämmt und ausgestattet (Flächenheizung) ist. Für die Installation einer Flächenheizung müssen Sie dann noch einmal etwa 150 Euro pro Quadratmeter investieren.

Wenn Sie Ihre Gasheizung gegen eine H2-ready-Gastherme tauschen, belaufen sich die Kosten auf bis zu 7.000 Euro. Fpr einen H2-ready-Gaskessel fallen etwa 8.000 Euro an. Hinzu kommen die Umbaukosten (bis zu 3.000 Euro) und die Montagekosten.

Wie teuer wäre eine Sanierung meines Hauses?

Die Höhe der Sanierungskosten sind stark von dem Zustand des Gebäudes abhängig sowie dem Umfang der Sanierungsarbeiten. Müssen die Fenster komplett ausgetauscht werden? Wie gut ist die Fassadendämmung? Muss der Dachboden gedämmt werden? Wie steht es um die Isolierung der Heizrohre? All diese Faktoren spielen hier mit ein.

Für die komplette Sanierung eines Hauses sollten Sie mit 400 bis 600 Euro pro Quadratmeter rechnen. Soll ein sehr altes Haus auf den Effizienzhausstandard 100 saniert werden, liegen die Kosten bei teilweise bis zu1.140 Euro pro Quadratmeter.

Für die Dachsanierung inkl. Unterkonstruktion fallen Kosten bis zu 400 Euro pro Quadratmeter an. Die Erneuerung der Abwasserrohre kosten bis zu 800 Euro pro laufender Meter. Die Fassade zu erneuern, schlägt mit etwa 250 Euro pro Quadratmeter zu Buche.

Verwendete Quellen
  • bmwk.de "Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung"
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