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Gartentrampolin: Sicherheit und Haftung beim Trampolin im Garten


Gartentrampolin
Sicherheits- und Haftungsrisiken bei Gartentrampolinen

ots, rw

Aktualisiert am 09.05.2016Lesedauer: 5 Min.
Gartentrampoline liegen voll im Trend. Doch es häufen sich Unfälle mit schweren Verletzungen.Vergrößern des BildesGartentrampoline liegen voll im Trend. Doch es häufen sich Unfälle mit schweren Verletzungen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Schon seit einigen Jahren sieht man in immer mehr Gärten große Gartentrampoline. Doch Mediziner und TÜV-Experten warnen davor, die Sicherheitsrisiken zu unterschätzen. Immer wieder kommt es zu teils schweren Unfällen auf Gartentrampolinen. Gerade im Frühling, wenn die Spiel- und Sportgeräte wieder aus dem Keller geholt werden, ist eine gründliche Inspektion fällig, bevor der Nachwuchs aufs Trampolin darf. Worauf Sie beim Kaufen, Aufstellen und bei der Benutzung des Gartentrampolins achten müssen und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.

Ein häufiger Grund für Unfälle ist nach Angaben von Experten ein mangelhaftes oder gar fehlendes Sicherheitsnetz. "Veraltete und verschlissene Netze müssen unbedingt ersetzt werden", empfiehlt Rolf Ohlsen, Laborleiter Spielzeug beim TÜV Rheinland.

Sicherheitsnetz bei Gartentrampolinen regelmäßig austauschen

Allerdings ist es schwer zu erkennen, wann das Netz eine Gefahr ist. Der Hersteller macht zur Haltbarkeit in der Regel keine Angaben. Das gilt vor allem für ältere Modelle. Fest steht nur: Das Netz altert, insbesondere dann, wenn es das ganze Jahr über draußen der Witterung ausgesetzt ist. "Die UV-Strahlung macht das Material spröde und es zerbröselt", warnt Ohlsen. "Dadurch kann es schneller reißen und die Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben."

Eine Faustregel, wie viele Sommer ein Netz unbeschadet übersteht, gibt es zwar nicht. "Spätestens alle zwei Jahre sollte das Netz ausgetauscht werden", empfiehlt jedoch der TÜV- Experte. Das Netz sollte außerdem in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Spätestens dann, wenn es gelingt, mit dem Daumen ein Loch in das Netz zu drücken, ist eine sichere Nutzung des Trampolins nicht mehr gewährleistet.

Verletzungsgefahr durch Gartentrampoline

Wie wichtig gerade das Sicherheitsnetz zur Unfallverhütung ist, zeigt nicht zuletzt eine Studie des Berliner Kinderorthopäden Holger Mellerowicz aus dem Jahr 2012. Bei etwa der Hälfte aller untersuchten Unfälle auf Gartentrampolinen war demnach kein Sicherheitsnetz vorhanden. Außerdem verletzen sich laut der Studie junge und kleine Kinder bei Unfällen besonders häufig schwer: 40 Prozent aller Unfälle mit Kindern unter fünf Jahren führten zu schweren Verletzungen, fand Mellerowicz heraus.

"Die Verletzungsgefahr auf dem Trampolin ist ziemlich groß", bestätigt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Man merkt das eigene Körpergewicht kaum noch. Das führt oft zu Unfällen mit komplizierten Brüchen, zum Beispiel an Ellenbogen und Unterschenkeln. Auch die Wirbelsäule ist gefährdet."

Das Trampolin nur im Garten aufstellen

Aufbauen sollte man die Trampoline am besten nur im Garten und nicht auf gepflastertem oder betoniertem Untergrund. Auf dem Rasen kann man das Gestell an mehreren Stellen am Boden fixieren. Gute Anbieter bieten dafür spezielle Befestigungshaken als Zubehör an. "Bauen Sie Spielgeräte immer genau nach den Herstellerangaben auf", so der generelle Rat von Susanne Woelk, Geschäftsführerin der "Aktion Das sichere Haus" (DSH)*. Die meisten Hersteller empfehlen, Trampoline mindestens zu zweit aufzubauen. Damit das Einhängen der Federn, die das Sprungtuch mit dem Rahmen verbinden, leichter von der Hand geht, wird manchmal ein Federspanner mitgeliefert.

Wer ein altes Trampolin im Frühling wieder aus dem Keller holt, sollte sich sorgfältig vergewissern, dass es noch sicher ist. Macht das Trampolin beim Springen verstärkt Quietschgeräusche, ist dies ein Indiz für Materialermüdung. Gegebenenfalls müssen dann alte Federn oder auch das Sprungtuch ausgetauscht werden. Während der Saison sollte man immer wieder mal prüfen, ob noch alle Bauteile sicher sind. "Schrauben, Muttern und Steckverbindungen müssen kontrolliert und nachgezogen werden", rät DSH-Expertin Woelk. Auch die Standfestigkeit und die Fixierung am Boden muss regelmäßig kontrolliert werden.

Nur sichere Gartentrampoline kaufen

Um beim Neukauf ein sicheres Gerät auszuwählen, sollten Verbraucher unter anderem aufs GS-Zeichen achten. "Rahmen und Haken im Sprungbereich sollten extra abgepolstert sein, damit man sich nicht daran verletzt", empfiehlt GDV-Expertin Rüter de Escobar. Bei guten Trampolinen gibt es über den Federn eine Folienverkleidung, die fest mit dem Sprungtuch verbunden ist. So können auch kleine Kinderfüße nicht zwischen Sprungmatte und Federnabdeckung geraten – eine der gefährlichsten Unfallursachen bei Trampolinen.

Weil Gartentrampoline meist über Monate ungeschützt der Witterung ausgesetzt sind, sollten alle Metallteile wie Gestänge und Federn verzinkt und somit rostunempfindlich sein. Nützlich ist außerdem eine Abdeckungsplane für das Sprungtuch, um es vor Witterungseinflüssen und Sonneneinstrahlung zu schützen und so eine vorzeitige Materialermüdung zu vermeiden.

Eltern dürfen nie zusammen mit den Kindern Trampolinspringen

Die meisten Probleme entstehen laut dem TÜV Süd aber nicht durch technische und bauliche Mängel, sondern durch falsches beziehungsweise unsachgemäßes Verhalten. Die wichtigste Sicherheitsregel für die Benutzung lautet: Es darf niemals mehr als eine Person aufs Sprungfeld. "Die Einschränkung gilt auch dann, wenn das Gerät für ein deutlich höheres Gewicht zugelassen ist", so der TÜV Süd. Meist geben die Trampolinhersteller eine zulässige Belastung zwischen 100 und 150 Kilogramm an.

Kinderorthopäde Mellerowicz stellte in seiner Studie nicht nur fest, dass Unfälle bei mehreren Springern besonders häufig vorkommen. Die Verletzungen fielen bei leichten Kindern auch umso schwerer aus, je größer der Gewichtsunterschied zu den anderen Springern war. Eltern sollten also nie gemeinsam mit ihrem Nachwuchs aufs Sprungfeld gehen, um dort herumzutollen. Das Verletzungsrisiko ist einfach zu groß.

Das Sprungtuch sollte außerdem nicht mit Schuhen betreten werden und Bälle haben auf dem Trampolin ebenfalls nichts zu suchen. "Kaugummis und Bonbons im Mund sind wegen der Erstickungsgefahr während des Springens absolut verboten", ergänzt Matthias Blümig, Produktmanager beim Kleidungs- und Spielzeughersteller Jako-O, der ebenfalls ein Gartentrampolin anbietet. "Im Sprungbereich und im Gefahrenbereich um das Trampolin dürfen sich keinerlei Gegenstände befinden oder Personen aufhalten, die den Springenden behindern oder beeinträchtigen können." Außerdem sollten die Springer weder Schmuck tragen noch Gegenstände in den Hosentaschen bei sich führen.

Haftungsrisiken und Versicherungsschutz bei Gartentrampolinen

Für Eltern bergen Gartentrampoline erhebliche Haftungsrisiken – insbesondere wenn sie auch von fremden Kindern mit benutzt werden. Ein einfaches Schild mit der Aufschrift "Eltern haften für ihre Kinder" befreit nicht von der Haftung. "Solche Schilder verhindern die eigene Haftung nicht. Bei Kindern wird es schon dadurch schwierig, dass sie oft den Inhalt des Schildes nicht hinreichend zur Kenntnis nehmen können", erklärt Rechtsanwalt Caspar Blumenberg aus Wilhelmshaven gegenüber der Eltern-Redaktion von t-online.de.

Die einzige Möglichkeit, das eigene Haftungsrisiko zu reduzieren, sieht der Fachmann darin, sich von den Eltern der anderen Kinder eine Einverständniserklärung unterzeichnen zu lassen. In der müsse garantiert werden, dass die Aufsichtspflicht nicht auf den Trampolinbesitzer übertragen wird, sondern weiterhin bei den jeweiligen Eltern selbst liegt. Doch selbst dann ist man nicht immer von allen Ansprüchen befreit. "Es ist und bleibt Ihr Trampolin und das muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein", mahnt der Jurist.

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Immerhin: Zumindest der Versicherungsschutz greift in den allermeisten Fällen. Die Behandlungskosten für akute Verletzungen wie etwa einem Knochenbruch trägt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. "Wenn dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen infolge eines Trampolinunfalls eintreten, greift die private Unfallversicherung", erklärt GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch auf Anfrage von zuhause.de.

*Einen kostenlosen DSH-Ratgeber zur Vermeidung von Unfällen im Garten können Sie auf den Internetseiten des Vereins hier herunterladen.

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