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Schädliche Neoniks: Verbotene Insektizide weiter im Umlauf


Schädliche Neonikotinoide
Verbotene Insektizide weiter im Umlauf

dpa, Vanessa Köneke

04.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Hand mit Saatgut: In vielen EU-Ländern gibt es Notfallzulassungen für verbotene Insektizide.Vergrößern des BildesHand mit Saatgut: In vielen EU-Ländern gibt es Notfallzulassungen für verbotene Insektizide. (Quelle: Nicolas Armer/dpa-bilder)
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Die deutschen Bauern sind sauer, Umweltschützer ebenfalls. Grund für diese seltene Einigkeit sind Insektizide, die schon 2018 verboten wurden. Das ruft auch die EU wieder auf den Plan.

Kleine bunte Kügelchen – sie sehen ungefährlich aus, und doch sorgen sie bei Umweltschützen wie bei Bauern für Unmut. Die Kügelchen enthalten mit Insektiziden gebeiztes Saatgut. In Deutschland gelten sie als Sondermüll, in anderen EU-Ländern gelangen sie hingegen weiter aufs Feld.

EU-Länder handeln unterschiedlich

Es geht um drei sogenannte Neonikotinoide (kurz Neoniks genannt), die im Mai 2018 mit viel öffentlicher Aufmerksamkeit von der EU verboten worden sind. Seither dürfen sie im Freiland nicht mehr benutzt werden. Die Neoniks gelten als schädlich für Bienen. Einige Länder der EU umgehen das Verbot: Sie haben sogenannte Notfallzulassungen erlassen. Mit ihnen können die Bauern das behandelte Saatgut weiter verwenden, was Umweltschützer auf den Plan ruft. In Deutschland gibt es keine Notfallzulassung. Und die Bauern klagen.

Schaden in Millionenhöhe

Kürnach bei Würzburg an einem Morgen im März: Die Zuckerrübenbauern der Umgebung haben sich versammelt, um neues Saatgut zu erhalten – und altes zu entsorgen. Das Saatgut in Form der bunten Kügelchen ist übrig vom vergangenen Jahr. Jetzt landet es in einer großen Box – um abtransportiert und entsorgt zu werden. Ähnlich wie in Kürnach soll es in ganz Deutschland geschehen.

"Für die 15.000 Anbauer in Süddeutschland entsteht ein Schaden von 3,5 Millionen Euro", sagt Fred Zeller, Geschäftsführer beim Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer. Bundesweit schätzt er den Schaden auf 6,5 Millionen Euro. Hinzu kämen Folgekosten, weil jetzt andere Pflanzenschutzmittel nötig seien und Ertragseinbußen drohten.

Risiko in Folgekulturen

Nicht nur deswegen sind die Bauern wütend. Auch ihre Produkte sehen sie im Fokus öffentlicher Kritik: Zucker gleich Gift, Fleisch gilt als unethisch.

Das Verbot für die Neonikotinoide halten die Landwirte für ungerechtfertigt. Zuckerrüben blühten nicht und würden daher nicht von Bienen angeflogen, argumentieren sie. Auch die Folgekulturen – meist Getreide – nicht.

Ein Risiko in Folgekulturen sei nicht ausgeschlossen, meint hingegen unter anderem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ministerin Julia Klöckner (CDU) befürwortet das Verbot. Auf einer Rede am 19. Februar in Hannover bezeichnete sie die Notfallzulassungen in anderen Staaten als "nicht akzeptabel". Das BMEL habe die EU-Kommission aufgefordert, die Zulassungen kritisch zu prüfen und ungerechtfertigt erteilte Genehmigungen zu sanktionieren.

Oftmals keine Rechtfertigung für Notfallzulassungen

Die Möglichkeit für die Ausnahmen sieht eine EU-Verordnung von 2009 vor. Demnach dürfen Staaten ein verbotenes Pflanzenschutzmittel für maximal 120 Tage zulassen, wenn es sich "angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist". Für die drei Neoniks haben das dem Süddeutschen Zuckerübenverband zufolge 13 Länder getan; Quellen der Europäischen Kommission bestätigen fünf Länder (Belgien, Polen, Slowakei, Rumänien und Ungarn). Die Mitgliedsstaaten sind eigentlich verpflichtet, die Zulassungen zu melden.

"Die Notfallzulassungen werden überstrapaziert und ausgenutzt", sagt Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut München. Viele Länder erteilten sie immer wieder. Oft auch schon vor der Saison. Die Beschwerden bei der EU mehren sich. Ende Februar hätte eine Nichtregierungsorganisation an die Europäische Kommission geschrieben, bestätigt eine EU-Sprecherin. Auch die europäischen Grünen haben sich an die Kommission gewandt.

Sanktionierung kaum möglich

Erst im Juli hatte die Kommission vier Staaten (Bulgarien, Ungarn, Litauen, Rumänien) gerügt, weil deren Notfallzulassungen nach einer Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) nicht gerechtfertigt waren. Die drei Neoniks (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) sind schon seit 2013 für blühende Pflanzen verboten, seit 2018 für alle Pflanzen im Freien.

Bisher lassen sich die Verstöße aber kaum sanktionieren. Aus dem Umfeld der Kommission heißt es, zwei der Staaten wollten die Mittel trotz Rüge in diesem Jahr erneut genehmigen. "Die Kommission bereitet einen Entscheidungsentwurf vor, der Mitgliedschaften davon abhalten würde, nichtgerechtfertigte Notfallzulassungen zu wiederholen", sagt die EU-Sprecherin. Generell habe die Kommission vor, die Aufsicht über Notfallzulassungen zu verstärken.

Biolandbau arbeitet ohne Neonikotinoide

Die Bauern in Kürnach erfreut die Aussicht wenig. Ihr Saatgut ist bereits im Sondermüll, das der Nachbarländer – so vermuten sie – schon auf dem Acker, wenn die Maßnahmen der EU greifen. Als untragbar und absurd bezeichnet Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, diese Situation. "Die wirtschaftliche Verzerrung liegt vor allem darin, dass erhebliche Kosten für zusätzliche Pflanzenschutzmittel und Ertragsminderungen entstehen."


Im Biolandbau geht es auch ohne Neonikotinoide. Das funktioniert nach Darstellung von Biobauern vor allem, weil sie die Früchte häufiger wechseln und nur alle vier oder fünf Jahre Zuckerrüben anbauen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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