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Reisen in die Niederlande: Strafe für Handy am Steuer auf 380 Euro erhöht


Deutsche Autofahrer aufgepasst
Handy am Steuer: Niederlande erhöhen Strafe drastisch

Von t-online, dom

Aktualisiert am 15.03.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 197203058Vergrößern des BildesEin Mann lenkt und schaut zugleich aufs Smartphone: Wer jetzt bei unseren westlichen Nachbarn in solch einer Situation ertappt wird, zahlt eine saftige Strafe. (Quelle: IMAGO/rolf kremming)

Autofahrer, die in Deutschland mit dem Handy am Steuer erwischt werden, zahlen 128,50 Euro Strafe. In einem unserer Nachbarländer ist der Betrag dreimal so hoch.

Geht es demnächst auf Urlaubsreise in die Niederlande oder auch nur für einen kurzen Einkaufstrip über die Grenze, dann sollte das Handy unbedingt tief in der Tasche bleiben – zumindest bei allen, die am Steuer sitzen. Denn unser Nachbarland hat seinen Bußgeldkatalog aktualisiert und einige Strafgelder angehoben, zum Beispiel für die Handynutzung.

So beläuft sich das Bußgeld für die unerlaubte Nutzung des Smartphones am Steuer eines Autos auf nun 380 Euro und ist damit dreimal so hoch wie in Deutschland. Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy erwischt wird, muss in den Niederlanden 150 Euro zahlen (Hier der vollständige Bußgeldkatalog für die Niederlande).

Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Strafe bei mindestens 128,50 Euro für Autofahrer und 83,50 Euro für Radfahrer. Sie steigt, wenn eine Gefährdung Dritter vorlag oder etwas beschädigt wurde, zudem gibt es dann einen Eintrag mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Handy am Steuer? Diese Strafen gelten in unseren Nachbarländern

Polen: 120 Euro
Tschechien: ab 40 Euro
Österreich: ab 50 Euro
Schweiz: 100 Euro
Frankreich: 135 Euro
Belgien: ab 110 Euro
Niederlande: 380 Euro
Luxemburg: 75 Euro

Strafe am besten vor Ort zahlen

Dabei greifen viele schnell mal zum Smartphone, um einen scheinbar wichtigen Anruf anzunehmen, kurz auf Google-Maps einen Weg zu finden oder fix auf eine WhatsApp-Nachricht zu reagieren. Wird ein Verkehrsteilnehmer nun von den Ordnungskräften dabei erwischt, lohnt es sich, das Bußgeld gleich vor Ort in den Niederladen zu zahlen. Denn die niederländischen Strafen werden auch in Deutschland verfolgt und dann drohen Aufpreise.

Der ADAC rät: "Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland innerhalb einer Vollstreckungsverjährungsfrist von drei Jahren zwangsweise eingetrieben werden. Wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, beträgt die Frist vier Jahre."

Verwendete Quellen
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