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Rückruf von Wurst wegen Listerien: Salami und Schinken betroffen


Salami und Schinken
Vorsicht, Listerien: Wurstwaren werden zurückgerufen

Von t-online, sms

Aktualisiert am 19.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Verbotener Duftstoff: Ein Hersteller muss seine Duftwasser aus den Regalen nehmen.Vergrößern des BildesRückruf: Wegen Listerien werden verschiedene Wurstprodukte zurückgerufen. (Quelle: t-online.de/Alnader)
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Weil bei Routinekontrollen Listerien gefunden wurden, ruft ein Unternehmen nun verschiedene Wurstprodukte zurück. Betroffen ist unter anderem Salami.

Das Unternehmen "Thomas Kurz e.K. Service" ruft aktuell mehrere Wurstprodukte zurück. Bei einer "routinemäßigen Qualitätskontrolle" seien Listerien nachgewiesen worden, teilt das Unternehmen mit.

Daher könne eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen werden und die betroffenen Produkte sollten keinesfalls verzehrt werden. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Kochschinken und Salami.

Listerien sind Bakterien, die Listeriose auslösen können. Laut dem Robert Koch-Institut geht die Krankheit häufig mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und Muskelschmerzen einher, besonders bei immunschwachen Personen können Erbrechen und Durchfall hinzukommen.

Welche Produkte sind vom Rückruf betroffen?

Im Einzelnen werden folgende Wurstwaren aus der Selbstbedienungstheke zurückgerufen:

  • Salami: 90 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 27.06.2023 und 29.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG
  • Kochschinkenaufschnitt: Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 21.06.2023 und 23.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG
  • Kaiserfleisch: Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22.06.2023 und 24.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG
  • Barbarossaschinken: Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22.06.2023 und 24.06.2023; Identifikationsnummer: DE BW 01777 EG

Es sind ausschließlich Produkte mit diesen Daten betroffen, alle anderen Wurstwaren des Herstellers können Sie bedenkenlos verzehren.

Was können Verbraucher tun?

Wenn Sie eines oder mehrere der betroffenen Wurstprodukte gekauft haben, sollten Sie es nicht mehr verzehren. Sie können es dorthin zurückbringen, wo Sie es erworben haben und erhalten dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons Ihr Geld zurück.

Verwendete Quellen
  • Kundeninformation des Unternehmens Thomas Kurz Service
  • produktwarnung.eu: "Rückruf: Listerien – Thomas Kurz ruft verschiedene Wurstprodukte zurück"
  • rki.de: "Listeriose"
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