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Thomas-Cook-Pleite: So kriegen Sie ihr Geld zurück


Thomas-Cook-Pleite
Urlaub geplatzt? So kriegen Sie ihr Geld zurück

Von dpa
24.09.2019Lesedauer: 2 Min.
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Thomas Cook: Weltweit müssen viele tausende Passagiere zurückgeholt werden. (Quelle: Reuters)
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Das war's mit der Reise: Vor dieser Situation stehen derzeit viele Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook. Wer zu Hause bleiben muss, sollte aber wenigstens sein Geld zurückfordern.

Die Pleite des britischen Reisekonzerns Thomas Cook ist für Kunden ein herber Schlag: Auch Reisen der deutschen Tochter werden derzeit nicht durchgeführt. Betroffen sind nach Angaben des Unternehmens alle Reisen, die am 25. und 26. September beginnen sollten. Bereits am Montag und Dienstag konnten Kunden, die mit der deutschen Thomas Cook gebucht hatten, nicht zu ihrem Urlaubsziel starten. Wie es weitergeht, ist ungewiss.

Für Betroffene ärgerlich: Sie haben die Reise im Voraus bezahlt. Nach Ansicht von Reiserechtler Paul Degott aus Hannover begeht der Reiseveranstalter eigentlich Vertragsbruch, wenn er diese gebuchten und bezahlten Reisen jetzt absagt. "Die Reise ist ja gescheitert."

Reisepreis vom Veranstalter zurückfordern

Betroffene Kunden, deren Reisen jetzt nicht stattfinden, haben die Möglichkeit, den gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Zudem stehe ihnen wahrscheinlich auch Schadenersatz zu.

Da die deutsche Tochter des britischen Unternehmens mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen noch nicht insolvent ist, müssen die Ansprüche direkt bei dem jeweiligen Veranstalter geltend gemacht werden.

Liegt die Buchung noch nicht zu lange zurück, könnten sich Betroffene ihr Geld gegebenenfalls auch selbst zurückholen, zum Beispiel, wenn die Reise per Lastschrift bezahlt wurde. Diese können nämlich innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Wird offiziell ein Insolvenzverfahren eröffnet, müssen alle Ansprüche an den Insolvenzverwalter gerichtet werden. Für Pauschalreisen greift dann die Insolvenzversicherung des Unternehmens. Wer das ist, steht auf dem Sicherungsschein, den Kunden nach Vertragsschluss bekommen haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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