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Neues Urteil: Das ändert sich künftig beim Milka Schoko-Hasen


Neues Urteil
Das ändert sich künftig beim Milka Schoko-Hasen

Von Silke Ahrens

02.06.2021Lesedauer: 1 Min.
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Milka Schoko-Osterhasen: Sie sind in eine eingefärbte Aluminiumfolie gehüllt.Vergrößern des Bildes
Milka Schoko-Osterhasen: Sie sind in eine eingefärbte Aluminiumfolie gehüllt. (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

Die Zutatenliste auf Lebensmittelverpackungen ist nicht immer gut zu entziffern. Beim Milka Schoko-Hasen soll damit jetzt Schluss sein – denn die Verbraucherzentrale hat ein Urteil gegen Mondelez erstritten.

Die Zutatenliste ist eine verpflichtende Informationen auf Lebensmittelpackungen und führt die Stoffe, die bei der Herstellung eines Produkts hinzugefügt werden, in absteigender Reihenfolge der Zugabemenge auf. Sie muss laut Lebensmittel-Informationsverordnung "an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar" angebracht werden.

Das soll sich beim Milka Schoko-Hasen ändern

Das war laut Verbraucherzentrale Hamburg beim Milka Schoko-Osterhasen des Lebensmittelkonzerns Mondelez jedoch nicht der Fall. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die Farbkombination der Zutatenliste auf dem sogenannten Schmunzelhasen – lilafarbene Schrift auf etwas hellerer, lilafarbener Aluminiumfolie – der Lebensmittel-Informationsverordnung nicht entspreche.

"Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Buchstaben waren ohnehin schon winzig klein, durch den fehlenden Kontrast jedoch konnte man den Text kaum entschlüsseln."

Deswegen klagten die Verbraucherschützer und bekamen Recht: Zum nächsten Osterfest muss die Mondelez Deutschland GmbH ihren Schoko-Hasen mit einer Kennzeichnung versehen, die gut lesbar ist. (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bremen vom 28. April 2021, Az. 12 O 177/20).

Die Verbraucherzentrale hat zudem angekündigt, die Umsetzung des Urteils im kommenden Jahr zu überprüfen. Halte sich Mondelez nicht daran, könne dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro drohen.

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