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Aldi Süd: Verbraucherschützer siegen in Preis-Streit vor EuGH


Angabe von Preisen
Streit um Rabatt-Aktionen: Niederlage für Aldi Süd vor EuGH

Von afp, dpa
26.09.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0753921735Vergrößern des BildesEin Aldi-Schild: Händler müssen bei Rabatten bestimmte Vorschriften erfüllen (Archivbild). (Quelle: IMAGO/Grant Hubbs/imago)

Bananen um 23 Prozent reduziert – mit solchen Angeboten locken Supermärkte ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein Schnäppchen oder wird gemogelt? Der EuGH findet nun deutliche Worte.

Im Rechtsstreit über einen Prospekt von Aldi Süd hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der baden-württembergischen Verbraucherzentrale den Rücken gestärkt. Eine beworbene Preisreduzierung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Konkret geht es in dem Fall um Werbung für Obst. (Az. C-330/23)

Aldi Süd hatte Bio-Bananen im Oktober 2022 mit einer Reduzierung von 23 Prozent beworben. Der neue Preis von 1,29 Euro war groß dargestellt, etwas kleiner daneben ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro. Noch kleiner darunter stand die Angabe, dass es sich bei den 1,69 Euro um den letzten Verkaufspreis handelte und der niedrigste Verkaufspreis der letzten 30 Tage ebenfalls 1,29 Euro betrug. Ähnlich warb Aldi Süd für preisreduzierte Ananas.

Verbraucherzentrale hält Werbung für "rechtswidrig"

Die Verbraucherzentrale zog vor Gericht, weil sie die Werbung für rechtswidrig hielt. Nach der deutschen Preisangabenverordnung müssen Einzelhändler bei der Bekanntgabe einer Ermäßigung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale findet, dass sich auch die beworbene Reduzierung, im Bananen-Fall beispielsweise die 23 Prozent, auf diesen niedrigsten Preis beziehen müsse.

Das Landgericht Düsseldorf setzte das Verfahren aus und befragte den EuGH zum EU-Recht, das mit der Preisangabenverordnung umgesetzt wurde. Dieser erklärte nun, dass eine Ermäßigung, für die geworben wird, auf Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage zu bestimmen sei.

Das hindere Händler daran, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen. Sonst könnten sie den Preis kurz zuvor erhöhen und somit gefälschte Ermäßigungen ankündigen. Im konkreten Fall muss nun das Düsseldorfer Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Die Verbraucherzentrale reagierte erfreut auf das Urteil aus Luxemburg. Der EuGH habe "für Klarheit gesorgt" und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt, erklärte sie. Das Urteil sorge "künftig für mehr Preistransparenz".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
  • Nachrichtenagentur dpa
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